Rubrikübersicht | Impressum | 27. Juli 2024


Dauerbrenner

Viele Telefonüberwachungen sind rechtswidrig...

Drei Viertel aller Lauschangriffe sind rechtswidrig---

Die Rechtsprofessoren Otto Backes und Christoph Gusy von der Universität Bielefeld waren selbst erschüttert über das Ergebnis ihrer Lausch-Studie: Nur ein Viertel der 554 untersuchten Telefonüberwachungen ist entsprechend den Verfahrensvorschriften angeordnet worden. Die Ermittler informierten nur drei Prozent aller Betroffenen nach der Abhöraktion, obwohl das Gesetz das grundsätzlich für jeden Fall vorschreibe, sagte Backes zu SPIEGEL ONLINE.

In einem Beitrag für das ARD-Magazin "Kontraste" wirft Backes Richtern und Staatsanwälten "einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen" vor. Wer nicht erfahre, dass er abgehört wurde, könne sich nicht wehren.


Die Studie besage außerdem, dass die meisten Abhörmaßnahmen auf Beschlüssen beruhen, die zeigen, dass die Richter ihre Entscheidung nicht "eigenständig" treffen wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorschreibt. In Fällen, in denen die Staatsanwälte dem Richter den Anordnungsbeschluss "vorformulierten", unterschrieben die Richter ungeprüft, obwohl die Hälfte dieser Vorlagen nicht dem Gesetz entsprachen. Seit 1995 hat sich die Anzahl der abgehörten Telefonanschlüsse in Deutschland von 3800 auf 20.000 mehr als verfünffacht.

Auf dem Land entscheiden Familienrichter

Wie der Strafrechtler Backes gegenüber SPIEGEL ONLINE erklärte, ist die fehlende Routine vieler Ermittlungsrichter der ausschlaggebende Punkt für die rechtswidrigen Überwachungsanordnungen. "Wer jahrelang nur Miet- oder Familienrecht gemacht hat, der ist dann nicht mehr in der Lage, eine Telefonüberwachung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen", sagte Backes. Die fehlende Kompetenz finde man vor allem in ländlichen Regionen, in denen nicht nur Strafrechtler als Ermittlungsrichter eingesetzt werden.

Für die Studie wurden vier Staatsanwaltschaften untersucht, drei in Nordrhein-Westfalen und eine in einem Stadtstaat. Zwei der nordrhein-westfälischen Bezirke sind nicht städtisch geprägt. Hier kam es besonders oft vor, dass die Richter einfach Textvorlagen der Staatsanwälte abzeichneten. Wenn der Staatsanwalt seinen Antrag schon in Beschlussform vorformuliert, stellen 92,3 Prozent der Richter den Bescheid wortgleich aus. "Die Justiz muss dafür Sorge tragen, dass der Richter die Voraussetzungen der Anordnung auch prüft", fordert Backes.

Anwälte vertrauen der Vorprüfung durch den Richter

Der Rechtsprofessor verlangt eine stärke Spezialisierung derjenigen Richter, die Telefonüberwachungen anordnen dürfen. In den Großstädten seien meist nur Strafrichter als Ermittlungsrichter im Einsatz, die sehr viel seltener dem Verlangen der Staatsanwälte ungeprüft nachgeben. Aber auch hier kommt es laut der Studie, die allein formale Kriterien und nicht die inhaltliche Rechtmäßigkeit untersuchte, zu Fehlern. Knapp zehn Prozent aller Anordnungen enthalten nicht einmal die zwingend vorgeschrieben Angabe, wegen welcher Art von Straftat die Überwachung vorgenommen werden soll.

Nach dem geltenden Recht sind Personen, deren Telefon abgehört wurde, nach Abschluss der Aktion darüber zu informieren. Dies passierte nur in drei Prozent der untersuchten Fälle. Begründung der Staatsanwälte: Die Verteidiger hätten ja schon während des Verfahrens Einblick in die Akte und könnten ihre Mandanten informieren. Backes läßt dies Argument nicht gelten, da mittlerweile über die Hälfte der Angezapften lediglich Kontaktpersonen der eigentlichen Verdächtigen sind. Da diese Menschen letztlich nicht beschuldigt werden, haben sie auch keinen Verteidiger, der für sie die Akten einsehen kann. "Außerdem steht im Gesetz, dass die Staatsanwaltschaft und nicht der Verteidiger den Abgehörten zu informieren hat", sagte Backes.

Aber auch unter den Verteidigern scheint der Sinn für die Unrechtmäßigkeit der Telefonüberwachungen nicht besonders ausgeprägt zu sein. Obwohl 76 Prozent der Anordnungen schon allein aus formalen Gründen rechtswidrig sind, legen die Anwälte nicht einmal in jedem hundertsten Fall Einspruch gegen die Verwendung der Abhörergebnisse im Prozess ein. "Sie vertrauen wahrscheinlich der vorangegangenen Überprüfung durch den Richter", vermutet Backes. "Und so wird das Fehlen der korrekten Prüfung zum Desaster.

Auch hier vor Ort hat man manchaml Zweifel, ob alles "mit rechten Dingen zugeht". Also, wenn´s in der Telefonleitung verdächtig "knackt" kan nes auch ein Mithörer sein...

Quelle: u.a .: www.Spiegel-online.de

10.10.2008

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