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Dauerbrenner

Stadt Pforzheim informiert zur Streupflicht von Anliegern

Schneeräumen und Streuen von Gehwegflächen durch Anlieger
(stp/gs). Nachdem in den kommenden Monaten stets mit Schneefall und Glatteis zu rechnen ist, wird auf die Verpflichtung der Anlieger (zum Beispiel Eigentümer, Mieter und Pächter) von bebauten und unbebauten Grundstücken hingewiesen, die an den Grundstücken entlang führenden Gehflächen von Schnee und Eis zu räumen und sie bei winterlicher Straßenglätte zu streuen.

Nach der Streupflichtsatzung der Stadt Pforzheim müssen Gehflächen in der Zeit von 6.30 bis 20.00 Uhr auf eine solche Breite (1,2 Meter) von Schnee- oder winterlicher Straßenglätte geräumt sein, dass die Sicherheit und Flüssigkeit des öffentlichen Fußgängerverkehrs gewährleistet ist.
P.S.: Der Vermieter hat aber noch eine Überwachungsverpflichtung. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Mieter die Räum- und Streupflicht auch ordnungsgemäß ausüben. Was schwierig werden kann ,wenn er z. B . ausserhalb wohnt und auch kein Hausverwalter eingesetzt ist, kann das u.U. auch zu erheblichen rechtlichen Probleme bei Stürzen und Unfällen führen. ( § 823 BGB ff.)
Unser Tipp. Salz sollte aus Umweltschutzgründen nur an Gefällstrecken verwendet werden, ansonsten tut es auch Split und abstumpfende Streumittel. Und beim Auto frei kratzen sollte der Motor nicht im Stand laufen, das ist nicht erlaubt und schadet nicht nur die Umwelt sonder nauch dem Motor selbst.
Unser Tipp: Salz sollte aus Umweltschutzgründen nur an Gefällstrecken verwendet werden, ansonsten tut es auch Split und abstumpfende Streumittel. Und beim Auto frei kratzen sollte der Motor nicht im Stand laufen, das ist nicht erlaubt und schadet nicht nur die Umwelt sondern auch dem Motor selbst.

25.10.2007

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