Die für den Zivildienst zuständige Bundesfamilienministerin hat in einer Pressekonferenz am 18.11.2010 (www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=164606.html) bekannt gegeben, wie der Zivildienst auslaufen wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Ministerium inzwischen erarbeitet.
In der Praxis bedeutet das für anerkannte Kriegsdienstverweigerer:
1. Einberufungen zum Zivildienst erfolgen nur noch, wenn der Kriegsdienstverweigerer einen Einberufungsvorschlag unterbreitet und damit ausdrücklich um seine Einberufung zum Zivildienst bittet. Das gilt ab sofort.
2. Die Ankündigungen der Heranziehung zum Zivildienst, die bisher vom Bundesamt für den Zivildienst an anerkannte Kriegsdienstverweigerer versandt wurden, sind damit hinfällig. Wer auf diese Schreiben nicht reagiert, wird auch nicht einberufen.
3. Wer im Laufe des ersten Halbjahres 2011 den Zivildienst antritt, wird auf Antrag zum 30.6.2011 wieder entlassen. Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine sechs Monate Zivildienst geleistet wurden.
4. Einer Bitte auf Einberufung wird nur dann entsprochen, wenn der Dienstbeginn vor dem 1.7.2011 liegt. Zu einem späteren Termin ist eine Einberufung nicht mehr möglich.
5. Zum 31.12.2011 werden die letzten Zivildienstleistenden von Amts wegen entlassen, selbst wenn die freiwillig gewählte Dienstzeit noch länger dauern sollte.
6. Es bleibt allen unbenommen, einen Jugendfreiwilligendienst zu leisten. Da die Haushaltsmittel dafür in 2011 aufgestockt werden, wird es genügend Freiwilligendienstplätze geben.
Wehrdienstregelung ab 2011:
So geht es mit dem Wehrdienst zu Ende
Das Bundesministerium der Verteidigung hat auf seiner Internetseite die Regelungen für die Einberufungen im Jahre 2011bekannt gegeben. Außerdem hat der Verteidigungsminister in einer Rede am 15.12.2010 im Bundestag auf Übergangsregelungen hingewiesen, die ab sofort gelten.
In der Praxis bedeutet das ab sofort:
1. Einberufungen zum 1.1.2011 erfolgen nach den bisherigen Regelungen. Das Kreiswehrersatzamt bestimmt, wer einberufen wird und wer nicht. 2. Einberufungen zum März, April und Mai 2011 erfolgen nur noch mit Zustimmung oder auf Wunsch der Wehrpflichtigen. Wer seine Zustimmung nicht erteilt, kann auch nicht mehr zum Wehrdienst geholt werden. 3. Zum 30.6.2011 wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Ab dem 1.7.2011 kann nur noch "Freiwilliger Wehrdienst" nach Abschnitt 7 des dann geänderten Wehrpflichtgesetzes angetreten werden. 4. Grundwehrdienstleistende, die ihrer Einberufung zum sechsmonatigen Grundwehrdienst zugestimmt haben, haben ab dem 30.6.2011 einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung, wenn sie diese beantragen. |
Diese Information finden Sie auch auf unserer Internetseite unter
www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=356
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tobiassen
Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.
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