Rubrikübersicht | Impressum | 09. Oktober 2024


Dauerbrenner

Darf man seinen Anwalt kritisieren?

  

Darf man seinen Anwalt kritisieren ? Ja natürlich, werden Sie sicher antworten.


Aber nicht jeder kann Kritik vertragen. Ein Anwalt zog vor Gericht, weil er sich eine Beschwerde über vermeintliche Versäumnisse bei der Rechtsanwaltskammer (RAK) eingehandelt hatte. Den dort erhobenen Vorwurf der Unredlichkeit und Manipulation müsse er sich nicht bieten lassen. Das OLG Köln sah dies in einem Urteil vom 28.05.1999 anders. Die auf Unterlassung gerichtete Klage des Anwalts wurde als unbegründet abgewiesen. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist von Gesetzes wegen dazu berufen, die Erfüllung der den Rechtsanwälten obliegenden Pflichten zu gewissenhafter Berufsausübung zu überwachen, so die OLG-Richter. Es kann deshalb niemandem untersagt werden, sich mit einer Beschwerde über die Berufsausübung eines Rechtsanwalts an die Rechtsanwaltskammer zu wenden; darüber, ob die Beschwerde berechtigt ist, hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer in eigener Kompetenz zu entscheiden. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die Beschwerde als Schmähkritik zu beurteilen ist, weil sie nämlich auf eine vorsätzliche Ehrenkränkung hinausgeht. Dies muß man sich dann wirklich nicht mehr gefallen lassen.

In einem anderen aktuellen Fall hatte ein Pforzheimer Ehepaar Beschwerde über einen Anwalt bei der RAK Karlsruhe eingelegt, u.a. ging es um "falsche Beratung und Gebühren"abzocke". Der prominente Anwalt und Ex-Stadtrat versucht, die wohl sittenwidrige Forderung mit allen Mitteln einzutreiben, obwohl das Amtsgericht den betreffenden Fall zur Neuverhandlung ausgesetzt hat. Und auch die Richterin des Urteils plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht...

Doch der betroffene  Dr. jur schweigt beharrlich  auf Schreiben seiner Standesorganisation aus der Residenz des Rechts, die er wohl als "zahnloser Tiger ansieht?" 

Quelle (u.a.) : ARAG Versicherungen

24.05.2008

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