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Dauerbrenner

Crash von Remchinger Heimleiter vor Gericht - Urteil: Ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe

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Der Ex-Heimleiter des Sperlingshof Karl-Heinz M. wurde am 15.08.07 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt - das Urteil wurde nun rechtskräftig.

Bereits in der zweiten Woche wird nun Pforzheimer Amtsgericht Pforzheim gegen den ehemaligen Leiter des Kinderheimes Sperlingshof verhandelt. Viele Zeugen wurden gehört, die z.T. den gelernten Sozialpädagogen und Uni-Dozenten massiv belastet haben. So soll er sich von Pflegekindern mit Geld und Geschenken sexuelle Leistungen erkauft haben, u.a. Rückenmassagen und Handonanie.
Karl-Heinz M. (43) ist Dipl.-Heilpädagoge und war seit 1992 Gesamtleiter des heilpädagogischen Behandlungszentrums Sperlingshof in Remchingen/Baden. M. hatte einst das Heim in schwieriger Zeit übernommen, Schulden abgebaut und auch gegen "auswärtige Männer verteidigt," die Kinder zu Ausflugsfahrten abgeholt hätten, bei denen es ebenfalls schon einmal zu sexuellem handlungen kam, den er dann abgestellt hätte. Nun ist er selbst angeklagt und sein Verteidiger Christof Bühler (Kanzlei Ladenburger) hatte viel zu tun, um die umfangreichen Zeugenbefragungen durchzustehen. Wobei Bühler von dem souverän agierenden Vorsitzenden Richter Hermann Mayer und auch von Frau Oberstaatsanwältin Gugau einige Male gerügt wurde, sich an die Verfahrensordnung zu halten. M. hatte aus dem Sperlingshof mehrere männliche Pflegekinder in seinem Privathaushalt aufgenommen, von denen er nun wegen sexueller Handlungen be- aber auch entlastet wurde. Denn offenbar hat nicht jedes Pflegekind die angeblichen sexuellen Handlungen mitbekommen, das gestaltet die Wahrheitsfindung für das Gericht im gut besuchten Saal I nicht gerade einfach. Verjährt waren u.a. auch Handlungen wie Anal- und Oralverkehr mir Schutzbefohlenen. Eine bestellte Gutachterin kam nun zu dem Schluß , das der damals vierzehnjährige Hauptbelastungszeuge Anton X. (Name geändert) "durchaus glaubwürdig in seinen Aussagen sei." Und der Angeklagte auch noch zugab, dass er offenbar mit geladenen Zeugen vor dem Prozess telefoniert hatte. Wobei zuvor noch eine Pause nötig war, da Verteidiger Bühler seine Akten nicht dabei hatte.. Im Saal stiess er bei Zuhörern zudem auf Unverständnis mit einer eher diskrimierenden Aussage über die Heimkinder, denen er eine lange Vorstrafenliste vorwarf und die "dem Vater Staat auf der Tasche liegen würden (wie viele Arbeitslose auch?) Ein Teilnehmer sagte daraufhin, "den würde ich nicht einmal für eine OWi-Sache mit einem Strafzettel beauftragen...Richter Mayer hatte am dritten Verhandlungstag gleich zu Beginn versucht,dem Beschuldigten eine "Goldene Brücke " zu bauen, um das Verfahren abzukürzen,
was aber fehlschlug. Da ein weiterer Zeuge nach einem Verkehrsunfall nicht vernommen werden konnte, wurde das Verfahren auf Mittwoch, den 15.08., 8.30 Uhr vertagt. Am Mittwoch dann wurde M. dann zu einer Bewährungsstrafe von insgesamt einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Er bestritt allerdings bis zuletzt die ihm gemachten Vorwürfe im wesentlichen. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Hermann Mayer sah es jedoch als erwiesen an, dass M. in insgesam 10 Fällen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig sei. weiter Fälle konnten wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, innerhalb einer
Bewährungszeit von drei Jahren darf sich M. nichts mehr zu schulden kommen lassen. Der Richter rügte die abartige Neigung des homosexuellen (pädophilen) ehemaligen Heimleiters, der Schaden an den Seelen der missbrauchten Heiminder angerichtet habe. Aber auch der Verteidiger Christof Bühler (Kanzlei Ladenburger) bekam "sein Fett ab," wegen seiner recht einseitigen "(schändlichen") Verteidigungsstrategie, er hatte zuvor auch Zeugen der Lüge bezichtigt. Vom Angeklagten gehe eine erhebliches Gefährdungspotential aus, so der Richter singemäß in seiner Urteilsbegündung, davor müsse man die Gesellschaft schützen.Für jede Tat gab es anch § 176/181 STGB nun 7 Monate Freiheitsstrafe, aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei, wurde die Strafe nun auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte stehe nun als erfolgreicher Heimleiter vor den Scherben seiner Existenz, so der Richter. M. hat angekündigt, nicht mehr in diesem Beruf arbeiten zu wollen. Angela Blonski (LILITH e.V.) teilte die Meinung anwesender Prozeßbesucher, dass M. hier "ganz gut weggekommen und die Strafe eigentlich zu niedrig angesetzt sei." Der Angeklagte muß außerdem an den Mißbrauchsopferverein Lilith e.V. eine Geldstrafe von 5000 Euro in Raten bezahlen.







13.08.2007

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Diskussion


Der "Sperlingshof" steht unter der Trägerschaft der SELK. Offensichtlich täte diese lutherische Kirche gut daran, Präventionsvereinbarungen zu schließen, wie es etliche Verbünde, die Kinder betreuen schon getan haben http://beauftragter-missbrauch.de/course/view.php?id=28 Eines der vielen prominenten Mitglieder der SELK ist unsere Familienministerin. Frau Kristina Schröder hätte es nicht weit. Der UBSKM Herr Rörig und sie haben ihre Büros im selben Gebäude. Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von über 7 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland, die in der Kindheit Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden P.S. "Spatzen" werden die kindlichen Opfer im Pädokriminellenjargon genannt. "Sperlingshof" - ein Zufall?!?!

Autor: Angelika Oetken
05.05.2013 - 14.08

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