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Dauerbrenner

"Einspruch Euer Ehren": Stadt plant offenbar Müllverbrennung durch die Hintertür !

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Die Firma Heizkraftwerk Pforzheim GmbH, Hohwiesenweg 15, 75175 Pforzheim beabsichtigt, in 75175
Pforzheim, Hohwiesenweg 15, Flst.-Nrn. 2460, 2460/1, 2460/2, 2468 und 2469/2, in der bestehenden
Wirbelschichtanlage des Heizkraftwerks künftig Ersatzbrennstoffe (EBS) mitzuverbrennen.


Die Feuerungswärmeleistung der Wirbelschichtanlage beträgt 79,5 MW; sie wird sich durch die Mitverbrennung
von EBS nicht erhöhen. Der Anteil von EBS an der Feuerungswärmeleistung soll bis zu 25% betragen.
Für die Anlage beantragt die genannte Firma die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) i.V.m. §§ 1, 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG und den
Nrn. 1.1, 8.1 Spalte 1 sowie 8.12 Spalte 2b des Anhangs hierzu.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt ein förmliches Genehmigungsverfahren (§ 10 BImSchG) mit einer
integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
durch.
Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG sowie der §§ 8 ff der Neunten Verordnung
zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) an dem Verfahren zu beteiligen.
Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen
von Dienstag, den 04.11.2008 bis einschließlich Mittwoch, den 03.12.2008
bei folgenden Behörden während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus:
a) Stadtverwaltung Pforzheim, Amt für Umweltschutz, 2. OG, Zimmer 202, Östliche Karl-Friedrich-Straße
9, 75175 Pforzheim
Mo – Fr 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Do 14:00 – 18:00 Uhr
b) Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Rathaus Niefern, Ortsbauamt/Bauverwaltung, Zimmer 4,
Friedenstr. 11, 75223 Niefern-Öschelbronn
Mo – Do 08:00 – 12:00 Uhr, Fr 08:00 – 13:00 Uhr, Do zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
c) Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.1, 1. OG, Zimmer 129, Markgrafenstr. 46, 76133 Karlsruhe
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 54.1, 76247 Karlsruhe.
Achtung - wichtig:
Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach,
also vom 04.11.2008 bis einschließlich 17.12.2008, bei den auslegenden Gemeinden oder beim Regierungspräsidium
Karlsruhe unter den genannten Adressen schriftlich erhoben werden.
Konkret ist geplant, dass auch Restmüll im Heizkraftwerk verbrannt wird, also eine Müllverbrennungsanlage durch die Hintertür errichtet wird.

26.10.2008

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