Rubrikübersicht | Impressum | 23. April 2024


Politik

Schöffenwahl 2008

Bild:

Da sich nach dem ersten öffentlichen Aufruf offenbar zu wenig Schöffen gemeldet hatten, erfolgt nun ein weiterer Aufruf zur Schöffengewinnung:

 


 

Schöffenwahl 2008 für Amtszeit 2009 bis 2013
22.04.2008 / Noch immer gesucht: Ehrenamtliche mit Sinn für Gerechtigkeit
(stp/ab). Nachdem die Öffentlichkeit bereits vor einigen Wochen darauf aufmerksam gemacht wurde, dass für die Amtszeit 2009 bis 2013 „Ehrenamtliche mit Sinn für Gerechtigkeit“ gesucht werden, möchten wir nun nochmals Menschen, welche bereit sind, als Laienrichter das Ehrenamt von Schöffen wahrzunehmen, auffordern, ihre Bewerbung an die Stadt Pforzheim zu richten.
In der deutschen Gerichtsbarkeit sind nicht nur Berufsrichter mit Juraexamen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger aller Bevölkerungsschichten als Schöffen/innen beteiligt. Über sie fließen „im Namen des Volkes“ Lebenserfahrung und gesellschaftliche Bewertungen in die Urteilsfindung ein. Mit ihrem „gesunden Menschenverstand“ ergänzen sie die juristisch geprägte Sicht von Berufsrichtern.
Schöffen sind ausschließlich dem Gesetz unterworfen und haben im Gerichtsverfahren die gleichen Rechte wie hauptamtliche Richter. Schöffen wirken bei Strafsachen gegen Erwachsene bei den Amts- und Landgerichten mit. Für die Amtszeit von 2009 bis 2013 sucht die Stadt Pforzheim noch weitere engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren.
Wer kann Schöffe werden? Bewerber müssen in Pforzheim wohnen, mindestens 25 Jahre und maximal 69 Jahre alt sein sowie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem sollen sie über soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn und Dialogfähigkeit verfügen. Nicht zuletzt sollen sie vorurteilsfrei an die Verfahren herangehen.
Wer in Folge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, ist von diesem Ehrenamt ausgeschlossen. Auch Personen, die bereits einen juristischen Beruf ausüben, können nicht Schöffen/innen werden.
Für die Wahrnehmung des Ehrenamts erhalten die Schöffen/innen eine Aufwandsentschädigung, wobei sie für die Zeit des Verfahrens von ihrem Arbeitgeber freizustellen sind.
Die Bewerbungsunterlagen mit Informationen zu den Voraussetzungen für das Schöffenamt können ab sofort angefordert werden bei der Stadt Pforzheim, Hauptamt, 75158 Pforzheim, Tel. 39-2309 oder 39-2809, E- Mail presse@stadt-pforzheim.de .
Die Bewerbungen müssen bis spätestens 5. Mai an die Stadtverwaltung zurück gesandt werden.

 

14.09.2013

· Free Tibet!
· Vorratsdatenspeicherung, Informantenschutz, Einsatz für verfolgte Journalisten -
· Karlsruhe geht voran: Die Bürgerinnen und Bürger als Teil des Stadtjubiläums...
· IG Metall für Altersteilzeit
· Darf BKA-Wanze verkauft werden?


Diskussion


mitdiskutieren
Name
Email*
Beitrag**
Spamcode
eingeben
5274
* die Emailadresse wird nicht veröffentlicht.
Datenschutz / Impressum