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Politik

Darf BKA-Wanze verkauft werden?

Bild: Wanzen dürfen nicht verkauft werden?

Wanzen dürfen nicht verkauft werden?

Meine Wanze, mein Trojaner, mein Auto...

Wegen Hehlerei möchte die Berliner Polizei jetzt zwei Globalisierungsgegner dran bekommen. Diese haben, so an einem Auto eine Wanze des Bundeskriminalamtes entdeckt, diese entfernt und später öffentlich - für einen “guten Zweck” - verkauft. Das Bundeskriminalamt hatte wohl die Rückgabe der Abhöranlage gefordert.



Jedenfalls tun sich hier interessante Rechtsfragen :
Macht sich, wer eine heimlich angebrachte Überwachungskamera in seiner Wohnung zerstört, womöglich der Zerstörung von Bundeseigentum schuldig? Und sollte es je doch zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners kommen - käme seine Entfernung vom heimischen System dann der Computersabotage gleich?

Noch mehr davon...

LKA will Wanze zurück

Peilsender verzweifelt gesucht
In Schleswig-Holstein zieht das Innenminsterium vor Gericht. Ein Mann
solle ihm endlich die Wanze wiedergeben, mit der er überwacht wurde -
oder 2.500 Euro zu zahlen, berichtete die taz.
Mit einem Peilsender an seinem Auto konnte das LKA Schenks Position auf
50 Meter genau orten.   
Es gibt Dinge, die will niemand haben. So geschehen in Bad Oldesloe, wo
Daniel Schenk* ein technisches Gerät an seinem Auto entdeckte. Es diente
seiner Ortung. Schenk demontierte den Peilsender und übergab ihn der taz
nord-Redaktion in Hamburg. Die taz recherchierte nach dem Besitzer, doch
niemand wollte etwas mit dem Peilsender zu tun haben. Ein Jahr später
klagt das Kieler Innenministerium nun gegen Daniel Schenk auf Herausgabe
des Ortungsgerätes oder ersatzweise 2.500 Euro Schadensersatz.
Ein Zivilrichter vom Amtsgericht Bad Oldesloe muss im Mai über diese
bundesweite Staatsschutzaffäre richten - und entscheiden, ob nicht das
gesamte Vorgehen rechtswidrig war. Der Antifa-Aktivist Schenk hatte im
Frühjahr 2007 mit anderen das Interesse von Generalbundesanwältin Monika
Harms geweckt. Diese hatte die Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen an
Bundeswehrfahrzeugen und bei Rüstungsfirmen in Schleswig-Holstein an
sich gezogen. Vorwurf: "Bildung einer terroristischen Vereinigung" -
Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB). Der einzige Ermittlungsansatz war,
dass die Tatverdächtigen bei der letzten der ihnen zur Last gelegten
Taten per Handy telefoniert hatten und sich ansonsten im Rahmen ihrer
Antifa-Aktivitäten "konspirativ" verhielten.
Obwohl es sich um einfache Brandstiftungen handelte, konnte die
Bundesanwaltschaft mit der 129a-Allzweckwaffe das gesamte Repertoire
nachrichtendienstlicher Mittel beim Ermittlungsrichter am
Bundesgerichtshof durchsetzen. So wurde nicht nur an Schenks Auto ein
GPS-Peilsender ("Global Positioning System") angebracht, sondern im Auto
und in der Wohnung Wanzen installiert. Schenk entdeckte den GPS-Sender
an seinem Opel Astra, den er zwei Wochen zuvor gekauft hatte, nur
zufällig. Der Sender und eine Batterie waren unter der hinteren
Stoßstange mit Magneten angebracht worden. Schenk informierte seine
Hamburger Anwältin Britta Eder, die alle in Frage kommenden
Institutionen anschrieb. Die örtliche Bezirkspolizei Lübeck, das
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein in Kiel, den Verfassungsschutz und
das Innenministerium sowie den Datenschutzbeauftragten in
Schleswig-Holstein.
Auch die Hamburger Polizei und der Hanseatische Verfassungsschutz
bekamen Post, ebenso wie das Bundeskriminalamt in Wiesbaden und das
Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln. Niemand wollte etwas von der
Existenz des Peilsenders wissen, alle beteuerten nach einigen Wochen,
dass von Schenk keine aktuellen personenbezogenen Daten gespeichert
worden seien. Inzwischen musste die Bundesanwaltschaft das Verfahren an
die für Staatsschutzsachen in Schleswig Holstein zuständige
Staatsanwaltschaft Flensburg abgeben, da nach den Beschlüssen des
Bundesgerichtshofes die Bundesanwaltschaft gar nicht zuständig gewesen
war. Denn nach Auffassung des Gerichts könnten einfache
Sachbeschädigungen und Brandstiftungen auf leere Gebäude die Staats- und
Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik nicht erschüttern. Sie fallen
daher nicht unter den Paragrafen 129a StGB und damit auch nicht in die
Zuständigkeit der Generalbundesanwältin.
Es könnte also sein, dass der große Lauschangriff und der
Peilsendereinsatz rechtswidrig waren. Der Staatsschutzsenat des
Landgerichts Flensburg wird darüber entscheiden. Bereits im vorigen
September hatte sich das schleswig-holsteinische Landeskriminalamt (LKA)
in Kiel überraschend erstmals als Eigentümer zu erkennen gegeben. Das
LKA forderte die Herausgabe von "Überwachungstechnik des
Landeskriminalamtes Schleswig Holstein". Schenk habe sich das "GPS
Ortungsgerät Nr. 20" im März 2007 "bösgläubig" angeeignet. "Der Beklagte
behandelt den Peilsender wie eine Fundsache", empört sich das Kieler
LKA. Der Sender sei jedoch "nicht verloren gegangen", sondern sei "unter
der Stoßstange des Wagens der Beklagten versteckt" worden.
Schenk habe erkennen müssen, dass das Gerät "nicht Bestandteil" seines
neu erworbenen Autos war. Erst durch den Ausbau in "verbotener
Eigenmacht" sei dem LKA der Peilsender aus dem Besitz "entzogen" worden.
Schenks Kieler Anwalt Axel Hoffmann bestreitet in seiner Klageerwiderung
an das Amtsgericht Bad Oldesloe, dass es sich bei dem eingeforderten
"GPS Ortungsgerät 20" zwangsläufig um das Gerät handeln müsse, das
Schenk damals ausgebaut hat. Selbst wenn Schenk das Gerät
wiederbeschaffen und dem LKA übergeben könnte, sei nicht gesagt, "dass
nicht wenig später das Bundeskriminalamt oder oder das LKA Hamburg
ebenfalls Ansprüche anmeldet oder dass das LKA Schleswig Holstein nur
vorgeschoben wird, um eine rechtswidrige Maßnahme des
Verfassungsschutzes zu kaschieren".
Niemand, in dessen Persönlichkeitsrechte rechtswidrig eingegriffen
wurde, müsse mehr tun, als bei allen staatlichen Stellen anfragen, ob
sie Urheber der Verletzungen seien. "Wird dies bestritten, kann keine
Verpflichtung bestehen, Wanzen, Ortungsgeräte oder Ähnliches auch noch
aufzubewahren."


Quelle: taz - die tageszeitung (wurde auch schon mal abgehört..)

14.09.2013

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