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Politik

Freispruch für Antifaschisten vor dem Pforzheimer Amtsgericht

Bild: Parkplatz am Wartberfreibad in Pforzheim - Ort der umstrittenen Fackelmahnwache des FHD am 23. 2.

Parkplatz am Wartberfreibad in Pforzheim - Ort der umstrittenen Fackelmahnwache des FHD am 23. 2.

Mit einem spektakulären Freispruch endete eine teilweise "turbulente" Gerichtsverhandlung am 13. Dezember 2012.

Angeklagt waren zwei junge Männer , die beschuldigt waren, am 23. Februar 2013 (Tag der Zerstörung Pforzheims) auf eine Gruppe mutmasslicher "Nazi" am Pforzheimer Hauptbahnhof los gegangen zu sein, wobei einer der Angegriffenen mit Pfefferspray bearbeitet wurde , ein anderer Tritte und Faustschläge abbekam. Die Beschuldigten machten keine näheren Angaben, weder zur Person noch zur Anklage, der Gerichtssaal war gepfropft voll, wohl auch mit Sympathisanten der beiden Lager. Allerdings verlasen sie zu Beginn der Verhandlung eine Erklärung, in der sie „Nazi-Deutschland die eigentliche Schuld an der Bombardierung der Goldstadt und dem Tod von über 17.000 Menschen zuwiesen.“ Dabei brandete im überfüllten und gut geheizten Gerichtssaal lauter Beifall auf, es wurde auch geklatscht. Was der Richterin missfiel, die eine Warnung an die Klatscher aussprach, " beim nächsten Mal müssten diese den Saal verlassen." Ein grosses Aufgebot an Polizei in Uniform und Zivil war im Gebäude und Saal anwesend. Versuche der Richterin, die Wahrheit zu ergründen , scheiterten aber an den wagen Aussagen der meisten Zeugen , die die Angeklagten nicht eindeutig wieder erkennen konnten. Die Frage eines der Strafverteidiger an die Zeugen, u.a. aus Niefern-Öschelbronn stammend, "ob diese vorhatten zur sogenannten Fackelmahnwache des FHD (Freundeskreis Ein Herz für Deutschland) auf den Wartberg zu ziehen," wurde eher ausweichend beantwortet : "Man konnte sich nicht mehr genau erinnern oder wusste nicht so richtig, wohin man an diesem Nachmittag gehen wollte, hatte kein genaues Ziel.."
(Nur ein Zeuge wollte die beiden Angeklagten "eigentlich " erkannt haben). Die Richterin sprach dann die beiden Angeklagten (nach einem Antrag der Staatsanwältin) frei, da nicht zweifelsfrei festzustellen war, ob die Beschuldigten diesen Angriff zu verantworten haben. Im Saal sowie davor waren auch mehrere, teilweise ältere "Parteigänger" der rechten Szene und wohl auch des FHD anwesend, die auch mit den Zeugen zuvor angeregt "plauderten"..

13.12.2012

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