Rubrikübersicht | Impressum | 30. April 2024


Leserbriefe

Tarifkonflikt Nahverkehr : 92,8 Prozent in Urabstimmung für Erzwingungsstreik

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Donnerstag und Freitag Streik geplant

92,8 Prozent der ver.di Mitglieder haben sich in der seit 18. März laufenden Urabstimmung für Erzwingungsstreik zur Durchsetzung der Forderungen ausgesprochen. Damit ist das erforderliche Quorum von 75 Prozent weit übertroffen. ver.di ruft nun zu Arbeitsniederlegungen in allen sieben kommunalen Nahverkehrsunternehmen am Donnerstag und Freitag auf, um den Arbeitgebern, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV), vor einem weiteren fünften Verhandlungstermin am 24. April ein klares Signal zu senden. Die Gewerkschaft rechnet damit, dass in allen sieben Betrieben in Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Freiburg, Baden-Baden, Esslingen und Konstanz an beiden Tagen kein Fahrdienst stattfinden wird.

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Die Arbeitgeber sollten jetzt endlich einsehen: Das Votum aus den sieben Betrieben ist unmissverständlich: Die Beschäftigten meinen es ernst mit ihren Forderungen nach einer Arbeitszeitverkürzung und einer Nahverkehrszulage für alle."

Jan Bleckert, ver.di Verhandlungsführer: „Kein Abschluss ohne echte Entlastung und Aufwertung. Und kein Abschluss, der die Belegschaften spaltet. Verhandlungsergebnisse in anderen Bundesländern und anderen Verkehrsbranchen zeigen, dass Arbeitszeitverkürzung möglich ist. Der KAV sollte jetzt seine ideologisch begründete Blockadehaltung aufgeben. Beschäftigte und Fahrgäste erwarten eine Lösung des Tarifkonflikts."

Die Tarifkommission von ver.di Baden-Württemberg für den kommunalen Nahverkehr hatte am 11. März das überarbeitete Angebot der Arbeitgeber, das diese am Vortag in Mannheim vorgelegt hatten, abgelehnt und das Scheitern der Verhandlungen erklärt sowie die Urabstimmung eingeleitet.

Der KAV hatte in den bisherigen Verhandlungen grundsätzlich abgelehnt, über eine Arbeitszeitverkürzung zu reden und nur den Beschäftigten, die im ständigen Schichtdienst arbeiten können, eine Nahverkehrszulage in Höhe von 250 Euro angeboten. Damit sind alle Beschäftigten in Werkstätten und Verwaltung sowie Fahrerinnen und Fahrer, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschicht mehr arbeiten dürfen oder aus familiären Gründen zeitlichen Einschränkungen unterliegen, ausgeschlossen.
Des Weiteren soll die Nahverkehrszulage nicht Bestandteil der Entgeltfortzahlung sein. Beschäftigten wird damit ein Anreiz geboten, krank zur Arbeit zu kommen, weil ansonsten das Gehalt sinkt. Das schadet der Sicherheit der Fahrgäste und wird nach Einschätzung von ver.di mittel- und langfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Langzeit-Erkrankungen führen.

Die Tarifverhandlungen für die 6.500 Beschäftigten im Bereich TVN waren am 10. März in Mannheim in vierter Runde fortgesetzt worden, zum Teil in mehrtägigen Terminen. Betroffen sind von dieser Tarifrunde die kommunalen Nahverkehrsbetriebe in Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Freiburg, Baden-Baden, Esslingen und Konstanz.

ver.di fordert in dieser Manteltarifrunde unter anderem eine volle Anrechnung der Arbeitszeiten bei Verspätungen und von bisher unbezahlten Wegezeiten im Betrieb sowie eine grundsätzliche Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Außerdem eine Nahverkehrszulage für alle Beschäftigten, die den täglichen Stress am Steuer, in den Werkstätten und Verwaltungen und die Verantwortung für die Fahrgäste widerspiegelt.

 

Branchenabschlüsse 2024 mit Arbeitszeitverkürzung

Abschluss bei der AVG in Karlsruhe mit der gleichen Verhandlungsführerin wie bei den TVN-Verhandlungen:
Schrittweise Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden.


Unter der Überschrift „AZV als Instrument um den Fachkräftemangel zu bewältigen!" hat ver.di 2024 bereits Abschlüsse in anderen Bundesländern erreicht.

Abschluss Hamburger Hochbahn:
- Schrittweise Absenkung Wochenarbeitszeit auf 37 Stunden;
- zusätzlicher freier Tag als Urlaubstag;
- Anerkennung von Weihnachten und Silvester als Feiertage, damit Absenkung der Jahressollarbeitszeit (Entlastungsfaktor);
- Entlastung bei den maximalen Dienstlängen.

Abschluss Schleswig Holstein:
- Schrittweise Absenkung Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden;
- zusätzliche drei Entlastungstage (Freizeit am Stück: entspricht rechnerisch insgesamt noch einer weiteren ½ Stunde AZV)

In Berlin gibt es bereits eine tarifvertraglich geregelte 37,5 Stundenwoche

PM

16.04.2024

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