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Rundfunkfreiheit bedroht duch Abwahl von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender?

(12.01.2010 - 17:19)


Rundfunkfreiheit retten!

Nach Brender-Entlassung: Jetzt in Karlsruhe klagen!

Aktion auf: http://www.campact.de/funk/wk1/wkmail

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch und die CDU haben ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender Ende November aus dem Amt gejagt. Brender ist seinen Job los, weil ihn auszeichnet, was für einen Journalisten selbstverständlich sein sollte: Er ist unabhängig, überparteilich und unbequem. Zu unbequem für Roland Koch und CDU-Chefin Angela Merkel. Die Entlassung Brenders zeigt, wie Parteipolitiker beim ZDF Einfluss auf die Besetzung von Leitungspositionen nehmen. Eine unabhängige Berichterstattung wird dadurch untergraben - und damit ein Grundpfeiler der Demokratie. Deshalb muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt prüfen, inwieweit die Zusammensetzung der ZDF-Gremien gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstößt. Doch dazu muss mindestens ein Viertel der 622 Bundestagsabgeordneten ein sogenanntes "Normenkontrollverfahren" beantragen.Nach der Abwahl des bisherigen ZDF-Chefredakteurs Brender auch auf Betreiben von CDU-Ministerpräsident Roland Koch ("Schwarzer Koffer") formiert sich der politische Widerstand gegen diesen Akt politischer Zensur. So auch auf www.campact.de, wo man  für eine Normenkontrollklage gegen diese unerwünschte Einflussnahmen votieren kann. Wir fragten dazu bei allen fünf Abgeordneten des Wahlkreises 279 Pforzheim-Enzkreis an, hier die Antworten in ihrem zeitlichem Zugang:

1. Antwort von Annette Groth (Linke):

Erste Aufgabe der Rundfunkfreiheit ist es, der Demokratie zu dienen. Die
staatliche Einflussnahme in den Gremien des ZDF widerspricht den
verfassungsrechtlichen Anforderungen der Staatsferne des Rundfunks. Die
medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Kathrin
Senger-Schäfer, hatte letzte Woche bereits kritisiert, dass die
Ministerpräsidenten von CDU/CSU und SPD das ZDF "als ihren Hinterhof"
betrachten - als "Sender, der ihren Interessen zu dienen hat".

Die politische Exekutive aus Ministerpräsidenten und ihren Emissären hat
in den Aufsichtsgremien nichts zu suchen. Insgesamt brauchen wir
parteiferne Rundfunkgremien. DIE LINKE hat daher einen
"Parteienrückzugsvertrag" vorgeschlagen. Dietmar Bartsch,
Bundesgeschäftsführer und für DIE LINKE Mitglied im ZDF-Fernsehrat, hat
diese Forderung unterstützt und erklärt, er sei sofort bereit, seinen
Platz im Fernsehrat aufzugeben, wenn alle Parteienvertreter das tun.

Darüber hinaus hat sich die Fraktion DIE LINKE diese Woche entschieden,
sich einem Normenkontrollverfahren anzuschließen. Mit den Stimmen von
GRÜNEN (68) und LINKEN (76) wären 144 Unterstützerinnen und Unterstützer
für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben Für das
notwendige Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Deutschen
Bundestages fehlen somit noch 12 Stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Groth

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

 Und die zweite Antwort von Memet Kilic -Grüne:

"Ja, ich werde mich an die Initiative für eine Klage anschließen."

Mit freundlichen Grüßen

Memet Kilic, MdB


Abgeordnetenbüro von Memet Kilic

Mitglied des Deutschen Bundestages

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030/ 227 73277
Fax: 030/ 227 76277
E-Mail: memet.kilic@bundestag.de
Homepage: http://www.memet-kilic-gruene.de

 

 Dritte Antwort von Katja Mast... (die Antragsmehrheit steht damit wohl?)

 

Sehr geehrter Herr Neff,



vielen Dank für Ihre Mail vom 4. Dezember.



Sie steht im Zusammenhang mit der Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009, den Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender entgegen eines Vorschlages des ZDF-Intendanten nicht zu verlängern.

Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich hierbei um einen gravierenden Vorgang handelt, der einen schweren Schaden für den unabhängigen Journalismus und die Rundfunkfreiheit bedeutet. Nach weitgehend übereinstimmender Einschätzung in den Medien hat die unionsorientierte Seite des Verwaltungsrates, organisiert vom Ministerpräsidenten Roland Koch, die erforderliche qualifizierte Mehrheit aus rein parteipolitischen Gründen verweigert.



Die SPD hatte den Vorschlag für die erneute Berufung von Nikolaus Brender unabhängig von dessen politischer Zuordnung unterstützt und eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrat appelliert, sich nicht für eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit zur Verfügung zu stellen. Diesem Apell sind die unionsorientierten Mitglieder des Verwaltungsrates mehrheitlich leider nicht gefolgt.



Der Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrates, Ministerpräsident Kurt Beck, hat deutlich gemacht, dass in der Sitzung kein stichhaltiges Argument vorgetragen worden sei, das dem qualifizierten Vorschlag des Intendanten entgegengestanden hätte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates in aller Deutlichkeit kritisiert und darauf hingewiesen, dass damit in der Angelegenheit Brender ein parteipolitisch motiviertes Agieren der Unionsvertreter zum Ausdruck gekommen ist, das die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Garantie der Staatsferne grundsätzlich infrage stellt. Dieses Vorgehen der Union beschädigt nicht nur das ZDF, sondern bringt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in eine schwierige Lage.



Die SPD in Bund und in den Ländern hat von Anfang an deutlich gemacht, dass der Vorgang Konsequenzen haben muss und wir hierüber sorgfältig beraten werden, auch mit den Betroffenen aus den Ländern und dem ZDF. Dabei kommen aus Sicht der SPD sowohl rechtliche Schritte als auch Änderungen im ZDF-Staatsvertrag in Betracht.

Mit ihrer Initiative vom 04. Dezember 2009 haben Kurt Beck und vier weitere SPD-Länderchefs konkrete Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag vorgelegt. Diese Vorschläge werden von der SPD unterstützt und in den Medien sowie seitens zahlreicher Staats- und Verfassungsrechtler begrüßt.



Nach weitgehend übereinstimmender Meinung von Medienvertretern und Journalistenverbänden sowie unter Staatsrechtlern leidet der der-zeitige ZDF-Staatsvertrag unter schwerwiegenden Mängeln, die das sachlich nicht begründete Vorgehen der Union in Sachen Brender erst möglich gemacht haben. Ziel muss es sein, durch Änderungen an der Zusammensetzung des Fernsehrates sowie des Verwaltungsrates die Staatsferne des ZDF zu gewährleisten und zugleich sicher zu stellen, dass ein Personalvorschlag des Intendanten nicht aus sachfremden Erwägungen heraus abgelehnt werden kann. Beide Gesichtspunkte werden durch die von Kurt Beck vorgeschlagenen Änderungen auf-gegriffen.



Vom Verfahren her ist es nicht zuletzt auch mit Blick auf das ZDF und die dort tätigen Journalistinnen und Journalisten richtig, zunächst den Weg einer Änderung des Staatsvertrages zu gehen, bevor über einen möglichen Gang nach Karlsruhe entschieden wird. Wenn alle Länder mitziehen, kann eine Vertragsänderung deutlich schneller zum Ziel und zu Rechtssicherheit führen, als ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann auch erst noch umgesetzt werden muss.



Ministerpräsident Kurt Beck wird die Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag nun in die Rundfunkkommission der Länder einbringen und auf die Tagesordnung der Sitzung am 15. Februar 2010 setzen. Dieser Vorstoß ist die beste und schnellste politische Initiative zur gebotenen Veränderung des Staatsvertrags. Der Vertrag kann bei konstruktiven Verhandlungen auf diesem Weg bereits im nächsten Jahr geändert werden.



Um den politischen Veränderungswillen der SPD zu unterstreichen und für den Fall, dass die politische Initiative von Ministerpräsident Kurt Beck auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder im Februar von der CDU zurückgewiesen wird, werden Vorarbeiten für ein Normenkontrollverfahren bereits jetzt eingeleitet. Sollte sich die Union also einer substanziellen Änderung des ZDF-Staatsvertrages verschließen, wird die SPD-Bundestagsfraktion die Initiative ergreifen, um den ZDF-Staatsvertrag im Wege der abstrakten Normenkontrolle auf seine Vereinbarkeit mit Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.



Ziel aller Beteiligten muss es sein, zukünftig in vergleichbaren Fällen eine sachlich nicht begründete Entscheidung gegenüber einem inhaltlich nicht zu beanstandenden Personalvorschlag des ZDF-Intendanten auszuschließen und die Unabhängigkeit des ZDF auf eine rechtlich solide Grundlage zu stellen.



Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast MdB

 

4. Antwort von Prof.Dr. Erik Schweikert (FDP):

Sehr geehrter Herr Neff,

der Fall Brender zeigt die Probleme des politischen Zugriffs und der mangelnden Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Schon auf dem Hanauer Parteitag im Frühjahr 2009 forderte die hessische FDP die strikte Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und in den Gremien ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Vertretern aus gesellschaftlichen, politischen und religiösen Gruppen. Auch die FDP-Bundestagsfraktion hat sich schon immer dafür ausgesprochen, die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu zu organisieren. Wir brauchen eine professionelle, unabhängige und externe Aufsicht. Die gesamte Regulierung des Medien- und Kommunikationssektors muss auf den Prüfstand gestellt werden.

Mit Blick auf die öffentlich-rechtlichen Aufsichtsstrukturen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Thema bei uns auf der Agenda bleibt. Wir halten die Mitgliedschaft in Rundfunk- und Verwaltungsräten bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie in Medienräten bei den Landesmedienanstalten und die Verquickung mit öffentlichen Ämtern und politischen Beamtenfunktionen für problematisch. Hier haben wir aber einen langen Weg vor uns, über den wir uns verständigen müssen. Es handelt sich zudem um ein äußerst komplexes Thema, bei dem insbesondere die Bundesländer gefragt sind. In den Gremien der FDP werden wir uns mit diesem Problem intensiv befassen. Wir wollen die Thematik gründlich bearbeiten und werden zeitnah zu guten Entscheidungen kommen. Rundfunkfreiheit und Staatsferne sollen keine leeren Worte sein. Es geht darum, diese wirklich umzusetzen.

Wir sind der Auffassung, dass die Verantwortung von der Politik nicht erneut nach Karlsruhe getragen werden sollte. Deswegen wird sich die FDP nicht an einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht beteiligen. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefordert, selber initiativ zu werden, um die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk staats- und politikferner zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert MdB
Prof. Dr. Erik Schweickert MdB
Verbraucherschutzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion

Tel.: 030-227-71944
Fax: 030-227-76944

Antwort von Prof . Er. Erik Schweikert (FDP):

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Last not least ging am 24.12.09 noch die Antwort von CdU-MdB Gunter Krichbaum ein, hier sein Kommentar:

Vielen Dank für Ihr Mail vom 3. Dezember.  In der Entshcheidung  des ZDF-verwaltungsrates vom 27. November 2009 zur Vertragsverlängerung des ehemaligen Chefredakteurs halte ich eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht nicht für notwendig.

 

Diese Einschätzung möchte  ich Ihnen nachfolgend erläutern. Jenseits aller medialen Aufregungen geht es darum, dass der  Verwaltungsrat des ZDF nach zehn Jahren der vom Intendanten vorgeschlagenen erneuten Vertragsverlängerung des Chefredakteuers  nicht zugestimmt hat.Dazu wäre eine Drei-Fünftel Mehrheit dieses Gremiums notwendig gewesen.

Zu den Aufgaben des ZDF-Verwaltngsrates gehört es unter anderem, den Chefredakteur im Einvernehmen mit dem Intendanten zu berufen. Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit des Verwaltungsrates sind Staatsverträge der Länder bzw. Errichtungsgesetze der Landesrundfunkanstalten. Hier sind auch die Aufgaben des Verwaltungsrates  festgelegt.Dazu gehört es , die Entwicklung eines Senders nach den zentralen Kriterien Qualität, Quote und Kosten zu bewerten. Für die Erfüllung dieser Kriterien ist der Chefredakteur wesentlich mit verantwortlich . Vor 10  Jahren hat der  Verwaltungsrat zugestimmt, Herrn Brender als Chefredakteur des ZDF einzustellen. Ebenso hat das Gremium vor fünf Jahren einer Vertragsverlängerung zugestimmt. Zwischenzeitlich plädierten einige Mitglieder des Verwaltungsrates dafür, mit einem jüngeren, neuen Chefredakteur die aktuellen Herausforderungen des Senders anzugehen.  Das halte ich für gerechtfertigt. Der Verwaltungsrat ist kein „Abnickgremium“, sondern ein Aufsichtsgremium. Daher war seiner Entscheidung vom 27. November 2009, die zu einer Absetzung Brenders führt, in meinen Augen ebenso verfassungskonform wie die Einsetzung  Brenders vor 10 Jahren  und seine  Vertragsverlängerung vor fünf  Jahren. Einen Eingriff in die Presse-und Rundfunkfreiheit kann ich hier nicht erkennen.

 

Dazu sei anzumerken, dass sich CDU und CSU seit jeher nachhaltig für eine starkes, unabhängiges öffentlich-rechtliches Rundfunk- und Fernsehsystem einsetzen. Dies schliesst aber eine  effektive Kontrolle im Sinne der Gebührenzahler mit ein. Den öffentlich-rechtlichen Anstalten stehen durch die Rundfunkgebühren über 7 Milliarden Euro zur Verfügung. Daher ist die Politik geradezu verpflichtet, durch Teilnahme an den Sendergremien über die angemessene Verwendung zu wachen. Damit greift sie nicht in die Programmautonomie ein oder verhindert die notwendige Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens. Vielmehr übernimmt die Politik damit die Verantwortung im Interesse der Gebührenzahler, die monatlich 17,98 Euro Gebühren für ein unabhängiges Fernsehen bezahlen müssen. Es sollte nicht so ein, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als sogenannte „vierte Gewalt“ diese Gebühren ohne demokratische Kontrolle verwenden.

Die Vertreter der Politik und damit auch der Exekutive haben aktiv mitgeholfen, dass das öffentlich-rechtliche System zukunftssicher ist. Hätten wir in der Vergangenheit keine Vertreter der Politik durch ihre Gremienzugehörigkeit einen so intensiven Einblick in das öffentlich-rechtliche System erlangt, wäre diese Säule des dualen Mediensystems nicht so vielfältig präsent – auch wenn sich diese Vielfalt noch  ausbauen lässt. Zudem waren es insbesonders  die Verterter der Politik, die in der Vergangenheit in den Aufsichtsgremien eine von den Sendern gewünschte Gebührenerhöhung verhinderten. Wir von der CDU werden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft aufmerksam und kritisch begleiten sowei auch über die verfassungsmäßig garantierte  Staatsferen des Rundfunks wachen.

 

MFG

Gunther Krichbaum, MdB

 

Nachsatz: Offenbar ist o.a. Text nicht der Feder von Herrn Krichbaum entflossen, sondern offenbar ein strategisches
Parteipapier, wie auch die Antworten der CDU-Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff (Ravensburg) , Thomas Kosau (Oldenburg-Ammerland) oder Peter Aumer (CSU, Regesburg) aufzeigen... (siehe Antworten auf www.campact.de




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