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Rundfunkfreiheit bedroht duch Abwahl von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender?(12.01.2010 - 17:19)Rundfunkfreiheit retten! Nach Brender-Entlassung: Jetzt in Karlsruhe klagen! Aktion auf: http://www.campact.de/funk/wk1/wkmail Der hessische Ministerpräsident Roland Koch und die CDU haben ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender Ende November aus dem Amt gejagt. Brender ist seinen Job los, weil ihn auszeichnet, was für einen Journalisten selbstverständlich sein sollte: Er ist unabhängig, überparteilich und unbequem. Zu unbequem für Roland Koch und CDU-Chefin Angela Merkel. Die Entlassung Brenders zeigt, wie Parteipolitiker beim ZDF Einfluss auf die Besetzung von Leitungspositionen nehmen. Eine unabhängige Berichterstattung wird dadurch untergraben - und damit ein Grundpfeiler der Demokratie. Deshalb muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt prüfen, inwieweit die Zusammensetzung der ZDF-Gremien gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstößt. Doch dazu muss mindestens ein Viertel der 622 Bundestagsabgeordneten ein sogenanntes "Normenkontrollverfahren" beantragen.Nach der Abwahl des bisherigen ZDF-Chefredakteurs Brender auch auf Betreiben von CDU-Ministerpräsident Roland Koch ("Schwarzer Koffer") formiert sich der politische Widerstand gegen diesen Akt politischer Zensur. So auch auf www.campact.de, wo man für eine Normenkontrollklage gegen diese unerwünschte Einflussnahmen votieren kann. Wir fragten dazu bei allen fünf Abgeordneten des Wahlkreises 279 Pforzheim-Enzkreis an, hier die Antworten in ihrem zeitlichem Zugang: 1. Antwort von Annette Groth (Linke): Erste Aufgabe der Rundfunkfreiheit ist es, der Demokratie zu dienen. Die Die politische Exekutive aus Ministerpräsidenten und ihren Emissären hat Darüber hinaus hat sich die Fraktion DIE LINKE diese Woche entschieden, Mit freundlichen Grüßen Annette Groth +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Und die zweite Antwort von Memet Kilic -Grüne: "Ja, ich werde mich an die Initiative für eine Klage anschließen." Mit freundlichen Grüßen Memet Kilic, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Tel: 030/ 227 73277 Dritte Antwort von Katja Mast... (die Antragsmehrheit steht damit wohl?) Sehr geehrter Herr Neff, 4. Antwort von Prof.Dr. Erik Schweikert (FDP): Sehr geehrter Herr Neff, der Fall Brender zeigt die Probleme des politischen Zugriffs und der mangelnden Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Schon auf dem Hanauer Parteitag im Frühjahr 2009 forderte die hessische FDP die strikte Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und in den Gremien ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Vertretern aus gesellschaftlichen, politischen und religiösen Gruppen. Auch die FDP-Bundestagsfraktion hat sich schon immer dafür ausgesprochen, die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu zu organisieren. Wir brauchen eine professionelle, unabhängige und externe Aufsicht. Die gesamte Regulierung des Medien- und Kommunikationssektors muss auf den Prüfstand gestellt werden. Mit Blick auf die öffentlich-rechtlichen Aufsichtsstrukturen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Thema bei uns auf der Agenda bleibt. Wir halten die Mitgliedschaft in Rundfunk- und Verwaltungsräten bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie in Medienräten bei den Landesmedienanstalten und die Verquickung mit öffentlichen Ämtern und politischen Beamtenfunktionen für problematisch. Hier haben wir aber einen langen Weg vor uns, über den wir uns verständigen müssen. Es handelt sich zudem um ein äußerst komplexes Thema, bei dem insbesondere die Bundesländer gefragt sind. In den Gremien der FDP werden wir uns mit diesem Problem intensiv befassen. Wir wollen die Thematik gründlich bearbeiten und werden zeitnah zu guten Entscheidungen kommen. Rundfunkfreiheit und Staatsferne sollen keine leeren Worte sein. Es geht darum, diese wirklich umzusetzen. Wir sind der Auffassung, dass die Verantwortung von der Politik nicht erneut nach Karlsruhe getragen werden sollte. Deswegen wird sich die FDP nicht an einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht beteiligen. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefordert, selber initiativ zu werden, um die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk staats- und politikferner zu gestalten. Mit freundlichen Grüßen Tel.: 030-227-71944 Antwort von Prof . Er. Erik Schweikert (FDP): ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Last not least ging am 24.12.09 noch die Antwort von CdU-MdB Gunter Krichbaum ein, hier sein Kommentar: Vielen Dank für Ihr Mail vom 3. Dezember. In der Entshcheidung des ZDF-verwaltungsrates vom 27. November 2009 zur Vertragsverlängerung des ehemaligen Chefredakteurs halte ich eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht nicht für notwendig. Diese Einschätzung möchte ich Ihnen nachfolgend erläutern. Jenseits aller medialen Aufregungen geht es darum, dass der Verwaltungsrat des ZDF nach zehn Jahren der vom Intendanten vorgeschlagenen erneuten Vertragsverlängerung des Chefredakteuers nicht zugestimmt hat.Dazu wäre eine Drei-Fünftel Mehrheit dieses Gremiums notwendig gewesen. Zu den Aufgaben des ZDF-Verwaltngsrates gehört es unter anderem, den Chefredakteur im Einvernehmen mit dem Intendanten zu berufen. Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit des Verwaltungsrates sind Staatsverträge der Länder bzw. Errichtungsgesetze der Landesrundfunkanstalten. Hier sind auch die Aufgaben des Verwaltungsrates festgelegt.Dazu gehört es , die Entwicklung eines Senders nach den zentralen Kriterien Qualität, Quote und Kosten zu bewerten. Für die Erfüllung dieser Kriterien ist der Chefredakteur wesentlich mit verantwortlich . Vor 10 Jahren hat der Verwaltungsrat zugestimmt, Herrn Brender als Chefredakteur des ZDF einzustellen. Ebenso hat das Gremium vor fünf Jahren einer Vertragsverlängerung zugestimmt. Zwischenzeitlich plädierten einige Mitglieder des Verwaltungsrates dafür, mit einem jüngeren, neuen Chefredakteur die aktuellen Herausforderungen des Senders anzugehen. Das halte ich für gerechtfertigt. Der Verwaltungsrat ist kein „Abnickgremium“, sondern ein Aufsichtsgremium. Daher war seiner Entscheidung vom 27. November 2009, die zu einer Absetzung Brenders führt, in meinen Augen ebenso verfassungskonform wie die Einsetzung Brenders vor 10 Jahren und seine Vertragsverlängerung vor fünf Jahren. Einen Eingriff in die Presse-und Rundfunkfreiheit kann ich hier nicht erkennen. Dazu sei anzumerken, dass sich CDU und CSU seit jeher nachhaltig für eine starkes, unabhängiges öffentlich-rechtliches Rundfunk- und Fernsehsystem einsetzen. Dies schliesst aber eine effektive Kontrolle im Sinne der Gebührenzahler mit ein. Den öffentlich-rechtlichen Anstalten stehen durch die Rundfunkgebühren über 7 Milliarden Euro zur Verfügung. Daher ist die Politik geradezu verpflichtet, durch Teilnahme an den Sendergremien über die angemessene Verwendung zu wachen. Damit greift sie nicht in die Programmautonomie ein oder verhindert die notwendige Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens. Vielmehr übernimmt die Politik damit die Verantwortung im Interesse der Gebührenzahler, die monatlich 17,98 Euro Gebühren für ein unabhängiges Fernsehen bezahlen müssen. Es sollte nicht so ein, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als sogenannte „vierte Gewalt“ diese Gebühren ohne demokratische Kontrolle verwenden. Die Vertreter der Politik und damit auch der Exekutive haben aktiv mitgeholfen, dass das öffentlich-rechtliche System zukunftssicher ist. Hätten wir in der Vergangenheit keine Vertreter der Politik durch ihre Gremienzugehörigkeit einen so intensiven Einblick in das öffentlich-rechtliche System erlangt, wäre diese Säule des dualen Mediensystems nicht so vielfältig präsent – auch wenn sich diese Vielfalt noch ausbauen lässt. Zudem waren es insbesonders die Verterter der Politik, die in der Vergangenheit in den Aufsichtsgremien eine von den Sendern gewünschte Gebührenerhöhung verhinderten. Wir von der CDU werden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft aufmerksam und kritisch begleiten sowei auch über die verfassungsmäßig garantierte Staatsferen des Rundfunks wachen. MFG Gunther Krichbaum, MdB Diskussionmitdiskutieren |
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