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Behörden verhaften gegen Betreiber von kino.to ? gegen Nutzer wird vorerst nicht ermittelt...

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Behörden verhaften gegen Betreiber von kino.to ? gegen Nutzer wird vorerst nicht ermittelt

von Andre Oehler (14.09.2013 - 19:39)


Polzei ermittelt gegen kino.tv

Mehr als 22.000 Kinofilme und über 2.000 Serien standen zuletzt auf der Video-On-Demand-Plattform Kino.to zum Streaming bereit. Nutzer brauchten sich nicht auf der Webseite registrieren, konnten Filme mit wenigen Klicks in ihren Webbrowsern ansehen - mussten dafür aber ein großes Maß an zum Teil unseriösen,Werbebannern in Kauf nehmen. Jetzt wurde die Seite von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeschaltet und mehrere mutmaßliche Betreiber verhaftet. Vertreter der Filmbranche zeigen sich begeistert. Doch bei geschätzten vier Millionen monatlichen Nutzern (manche Schätzungen sagen sogar: vier Millionen User täglich) stellt sich die Frage: Warum gibt es keine legalen Streaming-Plattformen in Deutschland? In anderen Ländern geht das doch auch.


Bereits seit 2008 versuchte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gegen Kino.to vorzugehen. Doch die Jagd gestaltete sich für die unabhängigen Ermittler der Filmindustrie nicht leicht: Der Server der Webseite lag in den Niederlanden. Die Domainendung .to gehört zum Südsee-Inselstaat Tonga. Am Ende war es wohl ein Tipp aus Insider-Kreisen, der zu den mutmaßlichen Betreibern führte. Was ihnen vorgeworfen wird ist kein Kavaliersdelikt: Mit Filmstreams, für die sie keine Vermarktungsrechte besaßen, erwirtschaftete Kino.to Gewinne in Millionenhöhe. Die eigentlichen Raubkopien waren allerdings nicht bei Kino.to gespeichert, sondern lagen auf anderen Servern, zu denen Kino.to lediglich verlinkte. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen und ihre Helfer wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen.

Gegen die Nutzer des Portals wird zur Zeit nicht ermittelt. Dass dies jemals geschieht, ist allerdings eher unwahrscheinlich: Bisher ist nicht einmal rechtlich geklärt, ob das bloße ansehen von Webstreams überhaupt illegal ist, sofern die Nutzer keine Kopie der Filme auf ihre Festplatten herunterladen. Und auch bei der GVU stehen nicht die Nutzer im Fokus der Ermittlungen, sondern die Personen, die "eine massenhafte Verbreitung von illegalen Kopien schaffen und damit verantwortlich für die Entstehung eines Schadens sind", wie es in der Selbstdarstellung der GVU heißt.

Dass die Justiz gegen Angebote wie Kino.to mit aller Härte vorgeht, sollte nicht verwundern: Die Betreiber illegaler Video-On-Demand-Angebote bereichern sich an Inhalten, die ihnen nicht gehören und schrecken dabei auch nicht vor fragwürdigen Werbepraktiken zurück. Viele der Pop-Ups bei Kino.to führten beispielsweise zu Abo-Fallen, in denen für Nutzer oft erst nach der Anmeldung ersichtlich war, dass sie einen kostenpflichtiges Abo abgeschlossen hatten. Andererseits sprechen die hohen Zugriffszahlen für einen enormes Marktpotential für Video-On-Demand-Plattformen. Andernorts gibt es so etwas bereits: Marktführer in den USA ist das Videoportal Hulu. Durch Beteiligungen zahlreicher großer Rechteinhaber wie NBCUniversal, Fox Entertainment oder der Walt Disney Group, kann Hulu vor allem im TV-Bereich ein enorm großes Angebot bieten. Viele TV-Serien können zeitgleich zur Fernsehausstrahlung kostenlos auf dem Portal angesehen werden. Finanziert wird Hulu durch Werbung.

In Deutschland gibt es einige kleinere Angebote, beispielsweise myspass.de. Hier zeigt die Produktionsfirma brainpool die aktuellen Folgen ihrer TV-Serien wie Pastewka oder Stromberg. Doch der große Vorteil von Kino.to war, dass man ein umfassendes Angebot auf nur einem Portal vorfand. Bis die Verantwortlichen der Rechteinhaber sich nicht auf ein gemeinsames Portal einigen, wird es in Deutschland wohl auf absehbare Zeit kein wirklich erfolgreiches kostenloses Video-On-Demand-Portal geben.




Diskussion


Die Unterstützunng und die Teilnahme des Graf von Mainberg Wallisch bei der Kulinarischen Wanderung in Bieselsberg sollte schon erwähnt werden, er ist einer der Initiatoren, welcher im Hindergrund aggiert und die Vereine ohne Worte zu Seite steht. Herr Harald Graf von Mainberg - Wallisch hat die Initiative ergriffen, dem Verein der Kleintierzüchter Bieselsberg Tshirt mit dem Vereinslogo zu sponsern und diese nach Rücksprache mit der Jugendleiterin Laura Härter sowie dem Vorstand Herrn Rüdiger Kraft bald in Auftrag gegeben werden kann, es fehlt lediglich noch das LOGO der Jugend und des Vereins, um dies zum Abschluss zu bringen. Harald Graf von Mainberg - Wallisch ist einer der Sponsoren, die den Verein seit Jahren mit Finanziellen und Materiellen anbietet, unter die Arme zu greifen. Das Angagement sollte doch auch im Kreis und im Land Schömberg - Calw gewürdigt werden. Gruss Werner

Autor: Harald Werner
15.09.2013 - 00.25

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