Baden-Württemberg kritisiert die neue gesetzliche Regelung zu vollautomatisierten Verkaufsstellen
Die heute vom Landtag beschlossene Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung (LadÖG) Baden-Württemberg erlaubt Inhabern von vollautomatisierten Verkaufsstellen, die ohne Verkaufspersonal betrieben werden (bis max. 150 m2 Verkaufsfläche), an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden zu öffnen - ausgenommen sind Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und der erste Weihnachtsfeiertag.
Aus Sicht der Allianz, die sich aus kirchlichen und gewerkschaftlichen Organisationen zusammensetzt, stehen verfassungsrechtliche Vorgaben dieser ...