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Die Würde des Menschen ist unantastbar ? doch seine Religionsfreiheit auch?

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Studium Generale beschließt Wintersemester mit Vortrag zu Religionsfreiheit

Könnten Sie auf Anhieb alle Menschenrechte aufzählen? Es sind 30 Stück an der Zahl - unter anderem die Meinungsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre, die freie Schulbildung, die Gesundheitsversorgung sowie das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Auch die Religionsfreiheit ist ein solches Menschenrecht. In diesem Wintersemester beschließt Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt, Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und
Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg, das Studium Generale zu eben diesem Thema. Er wird am Mittwoch, 7. Dezember 2022, über "Verkanntes Menschenrecht?
Aktuelle Auseinandersetzungen um die Religionsfreiheit" sprechen. Sein Vortrag ist ein Beitrag der Hochschule Pforzheim zum Reuchlinjahr 2022. Die Veranstaltung können Sie entweder live um 19 Uhr im Audimax der Hochschule Pforzheim, Tiefenbronner Straße 65, oder online
verfolgen.
„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt
die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.", so besagt der Artikel
18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Doch Religionsfreiheit ist vermutlich das einzige klassische Freiheitsrecht, das in liberalen Kreisen gelegentlich widersprüchliche Reaktionen auslöst. Im Hintergrund stehen kulturkämpferische Polarisierungen in den USA, in
Polen, in Russland, in Pakistan und anderswo, in denen die Religionsfreiheit teils aggressiv gegen die Meinungs- und Kunstfreiheit ausgespielt wird. „Die Religionsfreiheit schützt nicht religiöse Dogmen oder Werte als solche, sondern die Freiheit der Menschen sich in Fragen der
Religion selbst zu orientieren, um allein und natürlich auch mit anderen entsprechendes Gemeindeleben aufzubauen und sich dabei zu entwickeln - ohne Angst, ohne Diskriminierung,
in Freiheit - was das bedeutet hängt sehr davon ab, wie die Menschen es mit Inhalt füllen", so Bielefeldt. In seinem Beitrag zum Reuchlinjahr beschreibt der Theologe aktuelle
Grundsatzdebatten um die Religionsfreiheit und bezieht dabei Position zugunsten dieses Menschenrechts, dessen freiheitsrechtlichen Kern er gegen Missverständnisse und
ideologische Instrumentalisierungen herausstellt. Ohne Religionsfreiheit, so seine These, wären
die Menschenrechte gar nicht im vollen Sinne menschlich.
Prof. Dr. Heiner Bielefeldt ist Theologe, Philosoph und Historiker sowie Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Er studierte Philosophie, Theologie und Geschichte an den Universitäten Bonn und Tübingen. Zwischen 2003 und 2009 fungierte er als Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und hatte von 2010 bis 2016 das Amt des UN-Sonderberichterstatters für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit inne. Seit 2009 lehrt er in Nürnberg sowie zeitweise
auch am Norwegian Centre for Human Rights in Oslo. 2017 erhielt Bielefeldt von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Bundesverdienstkreuz erster Klasse. Seit 2020 ist er Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Alle Informationen zum Studium Generale sowie den Link zur Liveübertragung finden Sie hier:
https://www.hs-pforzheim.de/hochschule/oeffentlichkeit/studium_generale

30.11.2022

· 1. Mai-Aufruf des DGB für 2024
· Einladung zur Ausstellung und Vernissage : Alles im Fluß.......
· Einladung zum Denkraum
· Neue Kinderschwimmkurse im Wartbergfreibad Pforzheim
· Kunst aus der Region im Schloss Neuenbürg


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