Termine
Liebe Kameradinnen und Kameraden, liebe Freundinnen und Freunde,
im Jahr 1969 versprach Bundeskanzler Willy Brandt: „Mehr Demokratie wagen!"
Am 28.01.1972 verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Bundesländer unter Vorsitz von
Willy Brandt als „Extremistenbeschluss" den sogenannten „Radikalenerlass".
Die Folge: 3,5 Millionen BewerberInnen für den öffentlichen Dienst wurden überprüft. Der
Verfassungsschutz durfte entscheiden, wer als „Radikaler" zu gelten hatte. Wer nicht die
Gewähr dafür bot, „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten",
wurde aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt.
Die Berufsverbote betrafen KommunistInnen, AntifaschistInnen, Linke im Allgemeinen, aber
auch FriedensfreundInnen. Mitglieder oder Sympathisanten rechter Parteien wurden hingegen
im öffentlichen Dienst geduldet und fast nie abgelehnt.
Die Internationale Arbeitsorganisation ILO stellte 1987 fest, das die Praxis des
„Radikalenerlasses" im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und den
Kernnormen des internationalen Arbeitsrechtes steht. Auch der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte verurteilte 1995 die bundesdeutsche Vorgehensweise.
Die betroffene Lehrerin Gerlinde Fronemann informiert über die Praxis der „Berufsverbote" am
Freitag, den 04. November 2022
um 19 Uhr
im „Linken Zentrum", Kronprinzenstraße 46, Pforzheim.
Jedem Versuch, die Praxis der Berufsverbote wieder aufleben zu lassen, muss
entgegengetreten werden.
PM/
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
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