Termine
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hager,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Hager,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Schüssler,
sowohl die große Mehrheit des Gemeinderats der Stadt Pforzheim und die Stadtspitze als auch die Stadtwerke Pforzheim und deren Aufsichtsrat haben sich in der Vergangenheit für den Trinkwasserschutz der Brunnen am Reisersweg / den Enzauen und gegen ein Gewerbegebiet der Gemeinde Niefern an dem Standort Reisersweg ausgesprochen.
Noch im Juli 2016 hat sich der damalige Erste Bürgermeister Heidt und jetzige Geschäftsführer der SWP gegen ein Gewerbegebiet am Reisersweg in Niefern ausgesprochen. Unserer Kenntnis nach gibt es vom SWP-Aufsichtsrat dezidierte Beschlüsse, die sich für den Schutz der Trinkwasserbrunnen und gegen ein Gewerbegebiet am Reisersweg aussprechen. Das ist in Pressemitteilungen der Stadt Pforzheim vom Jahr 2012 nachzulesen.
Nun haben Sie sich, Herr Oberbürgermeister Hager und Herr Erster Bürgermeister Büscher, mit der Bürgermeisterin Förster von Niefern getroffen und ihr signalisiert die Stadt Pforzheim stimmt einem Gewerbegebiet am Reiserweg in Niefern zu, in unmittelbarer Nähe der Trinkwasserbrunnen. Der Gemeinderat Niefern hat laut Presseberichterstattung sodann am gleichen Tag ein Gewerbegebiet am Reisersweg beschlossen.
Uns stellen sich deshalb die Fragen:
1. Gibt es eine mündliche oder schriftliche Zusicherung von Ihnen an die Gemeinde Niefern, dass Pforzheim im weiteren Verfahren dem Gewerbegebiet Reisersweg nicht entgegensteht?
2. Falls ja, auf Grund welchen Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Pforzheim haben Sie der Gemeinde Niefern Zustimmung zum Gewerbegebiet Reisersweg durch die Stadt Pforzheim signalisiert?
3. Herrn Erster Bürgermeister Büscher möchten wir fragen: Falls ja, auf Grund welchen Beschlusses des Aufsichtsrates der Stadtwerke Pforzheim haben Sie als SWP-Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeinde Niefern Zustimmung zum Gewerbegebiet Reisersweg signalisiert?
Folgende Fragen haben wir an Frau Bürgermeisterin Schüssler / Dezernat II:
4. Wie ist die Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz und des Dezernat II zu einem Gewerbegebiet am Reisersweg?
5. Ist es korrekt, dass im weiteren Verfahren die Stadt Pforzheim und letztlich das dafür zuständige Amt für Umweltschutz einem Gewerbegebiet am Reisersweg in Niefern zustimmen muss, damit eine Befreiung von der Wasserschutzverordnung möglich ist?
6. Betrachtet die Verwaltung diese Zustimmung als „Geschäft der laufenden Verwaltung" oder ist dies ein Vorgang dem der Gemeinderat zustimmen muss?
7. Kann/Darf der Oberbürgermeister diese Entscheidung allein treffen?
8. Nach unseren Recherchen befindet sich die Fläche des Gewerbegebietes nahezu vollständig in der engeren Schutzzone II dieses Wasserschutzgebietes. Ist das korrekt?
9. Laut der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung für die Brunnen in den Enzauen gilt für diese Schutzzone „das Errichten baulicher Anlagen" (§3, Abs. 1 Nr.2) oder das „Anlegen oder wesentliche Ändern von Verkehrsanlagen" (§3, Abs. 1 Nr.9) oder das „Einrichten und Betreiben von Baustofflagern und Baustellen-Wohnunterkünften" (§3, Abs. 1 Nr.6) als verboten. Damit ist unseres Erachtens eine Bebauung der Fläche an sich komplett unmöglich. Selbst in der Schutzzone IIIA oder IIIB sind „das Errichten von Betrieben, die radioaktive oder wassergefährdende Stoffe im Sinne des §19g Abs. 5 WHG verwenden, herstellen, lagern oder umschlagen" (§2 Ab.2 Nr. 2 und Abs.3 Nr.) verboten. Das ist faktisch bei jedem produzierenden Betrieb der Fall und geht beim Bau eines Gewerbegebietes mit einher.
Eine Befreiung dieser Verbote ist nach §7 Ziffer 1 nur für Schutzzone IIIA oder IIIB möglich, nicht jedoch für die Schutzzone IIA oder IIB.
Teilt das Amt für Umweltschutz bzw. das Dezernat II diese Einschätzung?
10. Wenn das geplante Gewerbegebiet Reisersweg in der Schutzzone II ist, wäre dann eine Befreiung von den Verboten zum Bau des Gewerbegebietes rechtswidrig i.S. dieser Verordnung?
11. Kann bei Befreiung und Zustimmung zu einem Gewerbegebiet am Reisersweg durch die Verwaltung Klage erhoben werden auf Basis der Wasserschutzgebietsverordnung? Falls ja, wer ist berechtigt zu klagen?
12. Der Bundesrat hat am 31.03.2017 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zugestimmt (Bundesrat-Grunddrucksache 144/16) und hat diese Verordnung der Bundesregierung zum unmittelbaren Erlass zugeleitet. Inwiefern würde diese Verordnung berücksichtigt werden (müssen) bei einer Befassung mit dem Vorgang der Befreiung / Zustimmung zu dem Gewerbegebiet Reisersweg und welche Konsequenzen hätte dies?
13. Welche Gutachten gibt es im Zusammenhang mit dem Trinkwasserschutz und dem Gewerbegebiet und zu welchem Ergebnis kommen die Gutachten?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen oder/und Bericht dazu in den zuständigen Ausschüssen (Planungs- und Umweltausschuss, Wirtschaftsförderungsausschuss etc.) oder im Gemeinderat.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wäre die Zustimmung der Stadt Pforzheim zum Bau des Gewerbegebietes Reisersweg zumindest ein Bruch gegen bestehende Beschlüsse des SWP-Aufsichtsrates. Die SWP hat vor dem Hintergrund der Erhöhung des Eigenwasseranteils am Trinkwasser in Pforzheim den Schutz der Trinkwasserbrunnen in den Enzauen als hohe Priorität eingestuft. Unseres Erachtens ist es äußerst fahrlässig der Gemeinde Niefern ein positives Signal für eine Zustimmung oder gar eine direkte Zustimmung zu geben wie Sie, Herr OB Hager und Herr EBM Büscher, dies offensichtlich gemacht haben, wenn man der Presse Glauben schenkt.
Trinkwasser ist eines der lebenswichtigsten Güter überhaupt. Die Versorgung damit für die Pforzheimer Bevölkerung sollten wir nicht leichtfertig wegen eines Gewerbegebietes und wegen der benötigten Zustimmung der Gemeinde Niefern an anderer Stelle gefährden.
Wir werden uns vorbehalten einen Antrag zu diesem Thema zu stellen, um einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss anzustreben.
Des Weiteren werden wir dieses Thema im Aufsichtsrat der SWP ansprechen und damit an die Presse gehen.
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