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Leserbriefe

Zweiter Warnstreik für Altersteilzeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart

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Heute hat ver.di die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart zum zweiten Mal zu einem Warnstreik für eine Neuregelung der Altersteilzeit aufgerufen.


Wie bereits am 13. November sind über 2.000 Beschäftigte der Stadt im ganztägigen Ausstand. Aufgerufen sind heute alle Arbeitnehmer:innen der Landeshauptstadt Stuttgart (alle Ämter, Verwaltungen und Eigenbetriebe), die unter den Geltungsbereich des § 1 TVFlexAZ fallen, aber aufgrund der Stichtagsregelung in § 5 Abs. 2 TVFlexAZ keinen Rechtsanspruch aus diesem Tarifvertrag haben.
Erneut sind aufgrund des Warnstreiks über 100 Kitas geschlossen, alle städtischen Schwimmbäder zu, die Abfallwirtschaft steht fast komplett bis auf den Winterdienst. Auch bei anderen Ämtern wie der Führerscheinstelle kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen.

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Nach dem heutigen Streiktag sollte der Stadt Stuttgart und dem KAV klar sein, dass sie das Thema Altersteilzeit nicht aussitzen können. Die hohe Streikbeteiligung der jüngeren Kolleginnen und Kollegen zeigt: die Belastungen im Job sind so hoch, dass Arbeit bis 67 für viele unvorstellbar ist."

Ariane Raad, ver.di Stuttgart: „Wir brauchen eine Perspektive für alle Beschäftigten, um einen früheren Übergang in die Rente zu ermöglichen. Und wir brauchen sofort eine rechtssichere Lösung für Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr Altersteilzeitverträge abgeschlossen haben. Beides könnten KAV und Stadt Stuttgart mit uns auf den Weg bringen und damit den öffentlichen Dienst stärken."

Grund für die Arbeitsniederlegungen ist die Weigerung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV), mit ver.di einen landesbezirklichen Tarifvertrag zur Fortsetzung der Altersteilzeit zu verhandeln. Die bisherige tarifvertragliche Regelung (TV FlexAz) wurde bei den letzten bundesweiten Tarifverhandlungen im Frühjahr nicht verlängert. Die Nichtverlängerung des TV FlexAz hat zur Folge, dass für die Beschäftigten kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit mehr besteht. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte nach einer einstweiligen Verfügung von KAV und Stadt Stuttgart gegen den ersten Warnstreik, die Rechtmäßigkeit der Forderung und Arbeitsniederlegungen bestätigt.
ver.di

04.12.2023

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