Leserbriefe
Jetzt alle unzeitgemäßen Straßenbauprojekte prüfen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einer Klage des VCD Südbaden gegen den Bau der Gauchachtalbrücke stattgegeben. Das Urteil hat Signalwirkung für die Bundespolitik. Der VCD-Bundesverband fordert, sämtliche Straßenbauvorhaben hinsichtlich ihrer Klimabilanz zu prüfen und die Kosten-Nutzen-Rechnung angesichts gestiegener Baukosten und eines deutlich höheren CO2-Preises neu zu kalkulieren.
Berlin, 08. Mai 2024. Im Fall des gestoppten Bauprojekts einer zweiten Brücke durch das Gauchachtal hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Klage des VCD Südbaden stattgegeben. Für das in den Neunzigerjahren geplante Straßenbauprojekt muss jetzt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach modernen Standards durchgeführt werden. Das Gerichtsurteil zeigt für den ökologischen Verkehrsclub VCD ganz klar: Ohne aktuelle UVP geht es nicht. Dabei müssen auch die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes berücksichtigt werden. Das Urteil sollte die Bundespolitik wachrütteln: Ein stures Festhalten an im letzten Jahrtausend beschlossenen Planungen ist nicht mehr zeitgerecht und widerspricht dem Klimaschutzgesetz.
Für den VCD ist der Fall beispielhaft für viele ähnliche Projekte des Bundes. Der VCD fordert daher: Alle Straßenbauvorhaben im aktuellen Bundesverkehrswegeplan gehören auf den Prüfstand - vor allem die Autobahnen. Ohnehin sollte das Verkehrsministerium die richtigen Prioritäten setzen: Mehr als 4.000 Autobahnbrücken gelten hierzulande als sanierungsbedürftig. Statt den Neu- und Ausbau voranzutreiben, muss der Bund die bestehenden Infrastruktur sichern.
Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Wie wirkt sich ein Bauvorhaben auf das Klima aus? Wie viel zusätzlicher Autoverkehr wird absehbar durch die neue Straße oder Brücke erzeugt? Wie sieht die Kosten-Nutzen-Bilanz aus, wenn man die gestiegenen Baukosten und den erhöhten CO2-Preis berücksichtigt? Der Bundestag muss jetzt klar priorisieren, welche Straßen wir uns aus Klima- und Kostensicht noch leisten können."
Zum Hintergrund: Die Planungen der Gauchachtalbrücke wurden bereits 1991 per Planfeststellung beschlossen. Eine erste Brücke wurde 2002 fertiggestellt, die zweite ursprünglich geplante Brücke aus Kostengründen nicht gebaut. Nun sollte sie doch noch gebaut werden, obwohl es auf der fraglichen Strecke weder einen Engpass noch einen zusätzlichen Bedarf gibt. Mit seiner erfolgreichen Klage konnte der VCD Südbaden das bis auf Weiteres verhindern.
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