Rubrikübersicht | Impressum | 25. April 2024


Leserbriefe

Papierfabrik Dillweissenstein: Stadt Pforzheim verzichtet auf Vorkaufsrecht..

Bild: Das weitere Schicksal der Papierfabrik ist nun wohl besiegelt.. (Foto : ron)

Das weitere Schicksal der Papierfabrik ist nun wohl besiegelt.. (Foto : ron)

Statement von Christof Weisenbacher und Claus Spohn:

Wir möchten zunächst auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinweisen, die durch das Gericht in den letzten Jahrzehnten mehrfach bestätigt wurde:
„Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung z bringen als bei anderen Vermögensgütern. Der Grund und Boden ist weder volkswirtschaftlich noch in seiner sozialen Bedeutung mit anderen Vermögenswerten ohne weiteres gleichzustellen; er kann im Rechtsverkehr nicht wie eine mobile Ware behandelt werden."

Das Bundesverfassungsgericht sagt uns hier klipp und klar, Grund und Boden ist keine beliebige Ware, die dem Markt überlassen werden kann. Die Anpassung des Baugesetzbuches 2019 u.a. bezüglich des Vorkaufsrechtes müssen wir vor diesem Hintergrund betrachten.
Wenn wir (Sie) es ernst meinen mit der Schaffung von Wohnraum und insbesondere mit der Schaffung von bezahlbaren Wohnraum, dann können wir einen solchen leistungslosen Bodengewinn von über 10 Mio.€ wie im vorliegenden Fall nicht akzeptieren. Wir müssen mit der Ausübung des Vorkaufsrecht zum definierten Verkehrswert den Grund und Boden dem Gemeinwohl zuführen.

Denn wer bezahlt am Ende die 13,5 Mio.€? Herr Degen will den Grund und Boden zu diesem Preis kaufen. Aber bezahlen werden es die zukünftigen Mieterinnen und Mieter oder die Menschen, die dann Wohneigentum erwerben. Damit ist klar, dass bezahlbarer Wohnraum an dieser Stelle nicht geschaffen werden kann. Also, kommen Sie bitte nicht mit dem Argument, dass wir bezahlbaren Wohnraum schaffen, um damit gegen diese Vorlage zu stimmen. Das Gegenteil ist richtig.
Denn der geschaffene Wohnraum muss ja nicht nur den Kaufpreis und die Kosten für die Entwicklung des Gebietes erwirtschaften, sondern auch die erwartete Rendite von Herrn Degen. Wie viel geförderten und bezahlbaren Wohnraum wird Herr Degen bauen? Wahrscheinlich keinen einzigen Quadratmeter. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, die in der Arcus-Klinik arbeiten und viele andere Menschen in unserer Stadt, sich auf dieser Fläche keine Wohnung leisten können. Dabei war das doch das erklärte Ziel von Prof Rieser beim Kauf der Fläche - bezahlbaren Wohnraum u.a. für seine Beschäftigten zu schaffen.

Hinzu kommt: wir kennen Herrn Degen nicht. Er hat sich uns nicht vorgestellt, zu seinen Firmen gibt es so gut wie keine Information. In der Wiener Immobilienbranche kennt man ihn nicht. Das ist doch eher ungewöhnlich und lässt uns sehr stutzen. Es gibt nur wenige Informationen darüber, was er auf dieser Fläche tatsächlich entwickeln möchte. Betrachten wir noch die eingesehenen Informationen zur Bonität seiner Firmen, dann ist das alles in allem nicht seriös.

Wir appellieren an Prof. Rieser die Fläche der Stadt Pforzheim zum Verkehrswert von 1.3 Mio.€ zu verkaufen. Dafür sprechen zwei Aspekte, die Prof. Rieser in der Öffentlichkeit und im Gespräch mit dem Gemeinderat selbst genannt hat:
1. Herr Rieser möchte die Stadt Pforzheim voranbringen und sozusagen nur ihr Bestes.
2. Herr Rieser sagte, er brauche das Geld eigentlich gar nicht, das Herr Degen für die Fläche zahlen möchte.
Insofern spricht unseres Erachtens nichts dagegen, die Fläche an die Stadt zu verkaufen und wir verstehen nicht, warum Herr Rieser rechtliche Schritte einleiten will, wenn der Gemeinderat das Vorkaufsrecht zieht.

 

Viele Grüße,
Christof Weisenbacher und Claus Spohn






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Red. Zusatz

Der Pforzheimer Gemeinderat hat bei seiner Sitzung am Dienstag, den 28.02.23 auf sein Vorkaufsrecht verzichtet und damit den Weg für die geplante Bebauung frei gemacht, abhängig natürlich auch von der Begleichung des Kaufpreises von 13,5 Millionen Euro an den bisherigen Eigentümer, Herrn Rieser.

Unklar ist, ob Herr Degen hier bei diesem Großprojekt wirklich in eigenem Namen aber vielleicht auf fremde Rechnung wirkt?

28.02.2023

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