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Leserbriefe

Kürzung von Urlaub wegen Kurzarbeit ist inakzeptabel!

Bild: Urlaub in der Corona-Pandemie( Foto: Bildrechte igm Pforzheim)

Urlaub in der Corona-Pandemie( Foto: Bildrechte igm Pforzheim)

IG Metall Pforzheim ist verärgert über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30. November 2021 soll der Urlaubsanspruch bei der sogenannten Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden können. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen. Damit fällte das Bundesarbeitsgericht ein „Grundsatzurteil", das selbst der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel für „umstritten" hält.

Das hat uns maßlos verärgert, so die 1. Bevollmächtigte der IG Metall Liane Papaioannou, weil dort, wo diese Entscheidung umgesetzt werden kann, im Extremfall die Beschäftigten, die dauerhaft in Kurzarbeit sind, ihren Urlaub gänzlich verlieren würden. „Somit seien sie im Vergleich deutlich schlechter gestellt, als Menschen die arbeitssuchend gemeldet sind. Diese haben Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen, so Papaioannou weiter."

Im Enzkreis sind der IG Metall zwei Unternehmen bekannt, die Urlaub gekürzt hätten, so der Sprecher der IG Metall Pforzheim Arno Rastetter. Es sei einfach ungeheuerlich Beschäftigten, die mit der Kurzarbeit den Unternehmen mit Einkommensverlusten „helfen" würden, neben den Unsicherheiten rund um ihren Arbeitsplatz auch noch den wohlverdienten Urlaub zu kürzen, so die Gewerkschafter:innen.

Für die Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Edelmetallindustrie sieht die IG Metall Pforzheim die Kürzungsmöglichkeit nicht. Ein Kürzungstatbestand wegen Kurzarbeit Null sei in den tariflichen Urlaubsabkommen nicht vorgesehen, insofern vertritt die IG Metall Pforzheim weiterhin die Auffassung, dass hier keine Urlaubskürzung zulässig ist, so Rastetter weiter.

Dennoch werde man sowohl den Betriebsräten als auch den IG Metall Mitgliedern in Betrieben ohne Betriebsrat empfehlen, in neu abzuschließenden Betriebsvereinbarungen bzw. Einzelvereinbarungen zu Kurzarbeit eine Kürzung des Urlaubs explizit auszuschließen, so die IG Metall in ihrer Presseerklärung.
PM

03.12.2021

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