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Leserbriefe

Endlich Schutz für Hinweisgebende: Bundestag beschließt Gesetz

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Berlin, 16. Dezember 2022 - Der Deutsche Bundestag hat soeben das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen.

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt dies sehr, obwohl das beschlossene Gesetz nicht weit genug geht. Dazu erklärt Dr. Sebastian Oelrich, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland:

„Unser jahrelanger Einsatz für einen gesetzlichen Schutz von Hinweisgebenden zahlt sich heute aus. Menschen, die auf Korruption und andere Missstände hinweisen, stehen derzeit oft im Regen, weil sie ihren Job verlieren, drangsaliert oder sogar juristisch verfolgt werden können. Künftig bekommen diese Hinweisgebenden endlich einen rechtlichen Schutzschirm vor Repressalien sowie Möglichkeiten, ihre Hinweise in und außerhalb von Unternehmen sicher abzugeben.

Unternehmen und Behörden müssen neben der verpflichtenden Einrichtung von Meldestellen nun anonyme Meldewege einführen. Das ist entscheidend, da dadurch die Hemmschwelle zum Melden von Problemen deutlich sinkt. Das zeigt die Erfahrung vieler Unternehmen, die bereits heute teils anonyme Meldewege haben. Fast jeder große Skandal wurde von zunächst anonymen Hinweisgebenden gemeldet. Wir begrüßen sehr, dass die zuständigen Abgeordneten sich in den letzten Monaten intensiv bemüht und unsere Hinweise in der Anhörung zum Teil aufgegriffen haben. Das Gesetz ist jetzt besser als der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung, denn dieser sah vor, dass anonyme Hinweise gar nicht oder nur nachranging ermöglicht und bearbeitet werden sollten.

Gleichzeitig hätte der Schutz von Hinweisgebenden noch umfassender und besser ausfallen können. In bestimmten Bereichen ist es für potentielle Hinweisgebende schwierig zu beurteilen, ob sie geschützt sind oder nicht. Das liegt daran, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes begrenzt und komplex ist. Aus unserer Sicht sollte das Gesetz für sämtliche Rechtsverstöße und sonstiges Fehlverhalten gelten, dessen Meldung oder Offenlegung im öffentlichen Interesse liegt.

Das gilt insbesondere für den Bereich der nationalen Sicherheit und sogenannte Verschlusssachen, die im Gesetz fast vollständig ausgenommen sind. Dabei wissen wir aus der Vergangenheit, dass gerade dort Hinweisgebende für die Aufdeckung großer Missstände besonders wichtig sind und dafür einen besonderen Schutz brauchen.

Auch fehlt es weiterhin an notwendigen Hilfs- und Beratungsangeboten oder einem Schutzfonds für (potentielle) Hinweisgebende. Hier wird weiterhin verkannt, was für ein einschneidendes Ereignis und hohes Risiko eine Hinweisgabe für viele Personen darstellt. Hinweisgebende werden hier leider weiterhin allein gelassen."

Hintergrund
Korruption erfolgt verdeckt. Von Cum-Ex bis Wirecard haben wir in der Vergangenheit häufig gesehen, dass große Skandale nur durch Hinweise von Insidern aufgedeckt werden konnten. Damit erweisen diese Hinweisgeber:innen der Gesellschaft einen großen Dienst.

Im Oktober 2019 hat die Europäische Union die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie verabschiedet, um Hinweisgeber:innen vor Repressalien zu schützen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Im Januar 2022 leitete die EU-Kommission gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren ein, da sie die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hatten.

Die Ampel-Koalition vereinbarte im Koalitionsvertrag, ein entsprechendes Gesetz einzuführen. Im Mai 2022 legte die Bundesregierung einen ersten Referentenentwurf vor, im Juli 2022 schließlich beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf. Nach der ersten Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags im September 2022 fand im Oktober 2022 im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung statt. Heute morgen schließlich hat der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen.
PM

16.12.2022

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