Leserbriefe
Nach einer Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) im letzten Jahr dürfen Eisenbahnflächen nur noch für Zwecke im überragenden öffentlichen Interesse entwidmet werden.
Die CDU will laut ihrem Gesetzentwurf diesen Schutz der zukunftswichtigen Bahninfrastruktur, der Gegenstand der Anhörung ist, aussetzen.
„An zahlreichen Stellen sind die Kapazitäten am Limit, so dass Flächen für Überholgleise, Abstellung und Wartung dringend und auch in Zukunft benötigt werden", stellt Gero Treuner vom baden-württembergischen Landesvorstand des ökologischen Verkehrsclub Deutschland (VCD) fest.
Landesvorsitzender Jörg Dengler ergänzt: „Für die Weiterentwicklung der Bahn muss das gültige hohe Schutzniveau unbedingt beibehalten werden, sonst bleibt häufig nur die Möglichkeit, aufwändige Tunnels unter hohen Kosten zu bauen."
Auch in Stuttgart dürfe der Bedarf für die unterbrechungsfreie Erreichbarkeit des Stuttgarter Hauptbahnhofs mit der Gäubahn nicht ignoriert werden. Der umständliche Umstieg in Stuttgart-Vaihingen wird viele Fahrgäste unwiederbringlich auf die Autobahn verdrängen, bis die neue Streckenführung über den Flughafen im nächsten Jahrzehnt frühestens fertig wird. Darüber hinaus brauche die Stuttgarter S-Bahn ein belastbares Störfallkonzept. Das bisherige sieht erhebliche Fahrzeitverlängerungen vor, wenn die Umleitungsmöglichkeit über die Panoramastrecke wegfällt.
PM
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