Demokratie und Aktion
Flugblatt Nr. 1. der weissen Rose
Heute vor 75 Jahren wurden Sophie und Hans Scholl, Mitglieder der studentischen widerstandsgruppe genannt Die weisse Rose nach einem Urteil des Volksgerichtshofes
mit dem Fallbeil hingerichtet.
In den Jahren 1942/43 verbreitete die Münchner Gruppe "Weiße Rose" sechs Flugblätter gegen das NS-Regime. Den Kern der Gruppe bildeten die Studenten Hans und Sophie Scholl, Alexander Schmorell (1917-1943), Christoph Probst (1919-1943), Willi Graf (1918-1943) und der Professor Kurt Huber (1893-1943). Weitere Studenten, Schüler, Lehrer, Professoren, Ärzte, Schriftsteller und Buchhändler hatten losen Kontakt zur "Weißen Rose". In einer ersten Aktionsphase im Juni/Juli 1942 veröffentlichte die Gruppe vier "Flugblätter der Weißen Rose" in einer Auflage von jeweils etwa 100 Exemplaren.Verteilt wurden diese Flugblätter an einen kleinen Kreis ausgesuchter Adressaten, von denen die meisten Akademiker in München und Umgebung waren. Im Januar 1943 entstand ein fünftes Flugblatt. Es erschien in einer Auflage von 6.000 bis 9.000 und tauchte in mehreren Städten Süddeutschlands und in Österreich auf.
Ab Februar 1943 unternahm die Gruppe nächtliche Aktionen, bei denen sie verschiedene Gebäude in München mit Parolen wie "Nieder mit Hitler", "Hitler Massenmörder" und "Freiheit" beschrifteten. Ebenfalls im Februar 1943 entstand das sechste Flugblatt der Gruppe. Es richtete sich an die Münchner Studentenschaft und forderte vor dem Hintergrund der Schlacht um Stalingrad dazu auf, sich vom nationalsozialistischen System zu befreien. Bei der Verteilung dieses Flugblatts wurden die Geschwister Scholl am 18. Februar 1943 in der Münchner Universität beobachtet und verhaftet. Sie wurden am 22. Februar zusammen mit Christoph Probst vom Volksgerichtshof unter Roland Freisler zum Tode verurteilt und noch am selben Tag hingerichtet.
In einem weiteren Prozess wurden Graf, Schmorell und Huber am 19. April 1943 ebenfalls zum Tode verurteilt; auch sie wurden hingerichtet. Bis Mitte Oktober 1944 fanden noch fünf Prozesse statt, bei denen Freiheitsstrafen bis zu zwölf Jahren ausgesprochen wurden.
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