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Horror-Unfall wegen tiefstehender Sonne ..

Bild: Faule Ausrede: Rotlicht der Ampel ist  trotz starkem  Gegenlicht sichtbar...

Faule Ausrede: Rotlicht der Ampel ist trotz starkem Gegenlicht sichtbar...

Wegen angeblich tiefstehender Sonne verursachte ein PKW-Fahrer am Donnerstag, den 21.10., gegen 17.30 Uhr einen schweren Verkehrsunfall beim Städtischen Klinikum. Angeblich habe der PKW-Fahrer, geblendet durch die Sonne, das Rotlicht der Ampel übersehen, dabei kam eine Frau ums Leben, eine weitere wurde schwer verletzt. Der PKW-Fahrer durfte anschliessend sogar seinen Führerschein behalten, eine falsche Entscheidung,  hierzu meint z.B. der ACE:

"Nach dem Missachten einer roten Ampel können sich Autofahrer nicht damit herausreden, das Haltesignal wegen der tiefstehenden Sonne nicht gesehen zu haben. Weder Gerichte noch Versicherung lassen derartige Ausreden gelten, so der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. In einschlägigen Urteilen werde darauf hingewiesen, dass den Autofahrer eine erhebliche Mitschuld trifft, wenn er auf Grund schlechter Sichtverhältnisse eine rote Ampel übersieht oder gar einen Unfall verursacht.

Autofahrer müssen bei tiefstehender Sonne immer mit einer Blendung rechnen und daher besonders vorsichtig fahren. Der ACE rät, stets eine Sonnenbrille griffbereit zu halten. Zudem sei es ratsam, das Abblendlicht einzuschalten, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden. 

Weiteres dazu ist u.a. in § 3 der StVO geregelt, denn gleicher Sachverhalt trifft auch bei Nebel, Glatteis, Regen und anderen Wetterwidrigkeiten zu, der Kfz-Lenker muss hier besonders vorsichtig fahren (dass lernt man ja bereits in der Fahrschule oder nicht?). Und ob die vielleicht tiefstehende Sonne ihn behindert hat, mag bezweifelt werden , denn unser  Tage später zur ungefähr gleichen Tageszeit aufgenommenes Foto zeigt doch , dass man "Rot" immer noch erkennen kann? Und gibt der Vermutung Raum, dass hier etwas "vertuscht werden soll?" 

Ergo: Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut..

27.10.2010

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