Leserbriefe
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform erklärt Stephanie Aeffner, die Grünen-Bundestagsabgeordnete für Pforzheim und den Enzkreis:
""Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß." So hat heute das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Das ist ein großer Erfolg, weil wir so endlich den Bundestag verkleinern. Alle bisherigen Versuche einer Verkleinerung waren v.a. an der CSU gescheitert. Mit dem Urteil haben wir rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl Klarheit. Nur die 5%-Hürde ist derzeit verfassungswidrig. Sie gilt zusammen mit der Grundmandatsklausel bis zu einer Neuregelung fort. Wir raten hier vor Schnellschüssen vor der nächsten Bundestagswahl ab."
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Wahlkreisbüro Stephanie Aeffner, MdB
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
PM
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