Rubrikübersicht | Impressum | 19. April 2024


Leserbriefe

Reform des Personenbeförderungsgesetzes: Kompromiss mit Luft nach oben

Bild:

Bundesrat verabschiedet PBefG-Novelle.

Klare Spielregeln für neue Mobilitätsformen waren überfällig. Kompromiss reicht für den VCD aber nicht aus, On-Demand-Angebote effektiv, nachhaltig und im besten Interesse der Fahrgäste zu regulieren.

Bastian Kettner, VCD-Sprecher für ÖPNV und Multimodalität, zieht Bilanz:

„Wir begrüßen es, dass die Behörden großer Städte Instrumente an die Hand bekommen, neben gewerblichen Poolingverkehren wie MOIA oder Clevershuttle auch die Dienste von App-vermittelten Mietwagenverkehren wie Uber oder Free Now zu regulieren - zumindest, wenn diese eine große Marktmacht haben. Dass kleinere Kommunen diese Möglichkeit nicht erhalten, sehen wir kritisch, weil gerade dort die wirtschaftliche Tragfähigkeit von ÖPNV oder klassischem Taxigewerbe stärker gefährdet werden könnte. Eine Vorbestellfrist für App-Mietwagenverkehre, wie von uns gefordert, hätte eine bessere Linie zu den klassischen Taxen gezogen.

Eine klarere Rechtsgrundlage gibt es nun dadurch, dass Vermittlungsplattformen als Personenbeförderer gelten, wenn sie die Mobilitätsservices kontrollieren. Dadurch tragen auch sie jetzt Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen bei von ihnen vermittelten Fahrten - bislang eine rechtliche Grauzone.

Positiv bewerten wir auch, dass lokale Behörden die Möglichkeit bekommen, konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit und zu Emissionsstandards beim gewerblichen Pooling und für das Taxigewerbe zu erlassen, sowie ein dazugehöriges Sanktionsinstrument. So kann die Genehmigung für diese Services versagt werden, wenn Standards zur Emissionseinsparung oder zur Barrierefreiheit nicht erfüllt werden. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, weshalb dies nicht genauso für das Mietwagengewerbe gelten soll. Dieses kann zwar auch seine Genehmigung verlieren, wenn Emissionsgrenzen nicht eingehalten werden. Pflichten zur Herstellung von Barrierefreiheit werden Mietwagenfirmen allerdings nicht auferlegt.

Ein Knackpunkt bleibt die fehlende Festlegung von Sozialstandards für On-Demand-Verkehre. Kommunen dürfen privaten Betreibern nur bei gewerblichen Poolingdiensten Vorgaben dazu machen. Für App-Mietwagenverkehre gilt das nicht - zum Nachteil der Beschäftigten. Auch hier wären einheitliche Mindestsozialstandards auf Bundesebene für alle On-Demand-Verkehre wichtig gewesen. Zum einen, um einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern, zum anderen um die Verantwortung für die Einführung solcher Standards nicht auf die die kommunale Ebene abzuwälzen. Sonst besteht die Gefahr, dass Kommunen organisatorisch überfordert sind und im schlimmsten Fall gar keine Sozialstandards setzen.

Der VCD fordert daher auch nach dem heutigen Abschluss der Novellierung des Gesetzes im Bundesrat Nachbesserungen, damit Kommunen, Fahrgäste und Beschäftigte nicht das Nachsehen haben. Zielführend wären bundesweite Mindestauflagen zu Emissionswerten und sozialen Standards sowie zum Ziel der Barrierefreiheit für alle flexiblen Mobilitätsangebote."

PM/VCD

29.03.2021

· Tarifkonflikt Nahverkehr
· Insolvenzantrag bei Wisi Communications GmbH in Niefern-Öschelbronn
· Prozess gegen Radio Dreyeckland-Redakteur: Pressefreiheit ernsthaft in Gefahr
· Kinder können das: Elterntaxi muss nicht sein...
· Kritik am Klimaschutzgesetz


Diskussion


mitdiskutieren
Name
Email*
Beitrag**
Spamcode
eingeben
7539
* die Emailadresse wird nicht veröffentlicht.
Datenschutz / Impressum