Leserbriefe
Seit 13.11.24 sind sogenannte Gehsteigbelästigungen von Ratsuchenden vor Beratungsstellen und Arztpraxen untersagt. Die in Kraft getretene Änderung des Schwangerschaftskon-
fliktgesetzes verbietet, im Umkreis von einhundert Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ih-
nen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen.
Schwangere dürfen nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Verstöße dagegen werden mit einem Buß-
geld von bis zu 5.000 € bestraft.
pro familia begrüßt, dass die bundesgesetzliche Regelung nun endlich zum Einsatz kommt.
Lange hat sich der Verband dafür stark gemacht.
„Viel zu lange wurden Ratsuchende behelligt. Viel zu lange konnten sich religiöse Gruppierungen, die gegen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren ankämpfen, auf das Demonstrationsrecht berufen. Ab sofort riskieren sie ein Bußgeld", erklärt die Bundesvorsitzende Monika Börding. „Wir hoffen, dass das Gesetz greift und Schwangere nicht mehr zu befürchtenbrauchen, dass der Weg in die Beratung eine Zumutung ist und Angst auslöst."
Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, dass die Beratungen ungestört ablaufen können und
die Berater*innen ohne Störung von außen ihrer gesetzlich verpflichtenden Aufgabe nachgehen können. Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Ordnungsbehörden vor Ort zuständig.
Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die neuen Regelungen Wirkung zeigen werden.
PM
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