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Leserbriefe

E-Mobilität: Beschilderung schließt oft kleine und leichte E-Fahrzeuge von öffentlichen Ladestationen aus!

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VCD fordert diskriminierungsfreies Angebot



Die E-Mobilität in Deutschland krankt nicht nur an zu wenigen erschwinglichen Modellen, sondern auch an fehlenden Lademöglichkeiten. Und viele der vorhandenen Ladesäulen dürfen manche E-Fahrzeuge gar nicht nutzen - nämlich ausgerechnet jene kleinen und leichten E-Mobile, die besonders umweltschonend sind, aber nicht über ein E-Kennzeichen verfügen. Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, fordert eine klare und diskriminierungsfreie Kennzeichnung der öffentlichen Ladeinfrastruktur.

Berlin, 27. Dezember 2024. Blockierte Ladesäulen und zugeparkte Stellflächen sind für E-Fahrzeug-Nutzer ein tägliches Ärgernis. Damit Falschparken geahndet werden kann, müssen die Stellflächen an den Säulen verkehrsrechtlich sauber gekennzeichnet sein - und hier liegt einiges im Argen. Denn die Beschilderung ist oft widersprüchlich und schließt sogar viele E-Fahrzeuge aus. Ganz gegen ihren Zweck.

Das Problem: Zusatzzeichen wie das im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffene Symbolbild „Auto mit Stecker" gelten nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Elektrische Fahrzeuge der Klasse L6e - bestimmte E-Roller und leichte E-Mobile - haben oft kein E-Kennzeichen und sind somit von der Nutzung dieser Ladepunkte ausgeschlossen. Michael-Müller Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, kritisiert: „Diese Praxis benachteiligt ausgerechnet eine wachsende Gruppe besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge, die sogenannten Feinmobile. Und das steht im Widerspruch zum Klimaschutz und zur Verkehrswende."

Die Beschilderungs-Praxis an Ladestationen müsse sich ändern, damit alle Elektrofahrzeuge Zugang erhielten, so Müller-Görnert: „Statt des Zusatzzeichens ‚Auto mit Stecker‘ empfehlen wir das Zusatzzeichen 1050-32 für ‚Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs‘ - das erlaubt es allen Elektrofahrzeugen, unabhängig vom Kennzeichen, beim Laden zu parken; Fahrzeuge ohne E-Antrieb schließt es hingegen aus."

Müller-Görnert ruft die zuständigen Behörden auf, ihre Beschilderung an öffentlichen Ladestationen zu überprüfen und so anzupassen, dass eine diskriminierungsfreie Nutzung für alle E-Fahrzeuge möglich wird. „Das würde die bestehende Ladeinfrastruktur besser nutzbar machen und so nicht nur die Elektromobilität fördern, sondern auch den Klimaschutz voranbringen."

PM

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