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Leserbriefe

Die IG Metall Pforzheim fordert schnelle Angleichung der Verdienste von Frauen zum Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit

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In diesem Jahr am 24. Oktober..

Dieser Tag steht dafür, dass Frauen bis zum Jahresende arbeiten müssen, um dasselbe Entgelt zu erhalten, dass Männer bereits am 24. Oktober bekommen haben.

Der „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit" macht auf die Benachteiligungen von Frauen beim Entgelt aufmerksam. Dabei geht es um Berufswahl, Arbeitszeit, Führungspositionen, Verteilung in den Entgeltgruppen, Möglichkeiten bei der Weiterbildung, Förderprogramme und vieles mehr, so die 1. Bevollmächtigte der IG Metall Pforzheim, Liane Papaioannou.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Grundgesetz)

„Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Hinblick auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen verboten."
(§ 3 EntgTranspG)

2020 erhielten Frauen 18 Prozent weniger Entgelt als Männer. 18,62 Euro war der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen, 22,78 Euro der von Männern. Frauen haben pro Stunde 4,16 Euro weniger erhalten. Warum? Frauen und Männer arbeiten in unterschiedlichen Branchen und Berufen sowie auf unterschiedlichen Ebenen. Der Entgeltunterschied ist zu über 70 Prozent durch bestehende Strukturen bedingt, empört sich die Gewerkschafterin der IG Metall Pforzheim.

Kleinere Lücke, aber dennoch groß

Selbst bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit erhalten Frauen 6 Prozent weniger Entgelt als Männer! Dieser Unterschied ist zwischen 2014 und 2018 nach einer Aufstellung des Statistischen Bundesamts nicht geschrumpft, heißt es in der Presseerklärung der IG Metall Pforzheim.

Die gute Nachricht

Entgeltunterschiede in Metall + Elektro Betrieben schrumpfen ganz leicht, aber auch hier immer noch viel zu langsam. Die Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamts von 2018 zeigt: In den tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie gibt es einen Entgeltunterschied von 5,7 Prozent bei den Facharbeiterinnen und Facharbeitern. Frauen erhalten 1,49 Euro weniger pro Stunde. 2014 lag der Unterschied noch bei 6 Prozent. (Quelle: Verdienststrukturerhebung 2018 des Statistischen Bundesamts)

In Betrieben ohne Tarifvertrag liegt die Differenz hingegen bei 11,2 Prozent

Frauen profitieren stärker als Männer von einer Tarifbindung.

In tarifgebundenen Betrieben ist die Entgeltlücke 10 Prozentpunkte geringer als in tariflosen Betrieben, weiß Papaioannou auch aus den Betrieben des Enzkreises zu berichten.

Die ERA-Tarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie erfüllen die Kriterien an ein diskriminierungsfreies Entgeltsystem. Dort, wo sie zur Anwendung kommen, ist dies auch ein Beitrag zur Entgeltgerechtigkeit zwischen den Geschlechtern, erklärt die Bevollmächtigte der IG Metall.

Gleichwohl sei es auch in diesen Betrieben notwendig, dass Betriebsräte die korrekte Umsetzung und Anwendung der tariflichen Regelungen kontrollieren und auf deren Einhaltung achten, so die Gewerkschafterin weiter.

Auch flexible Arbeitszeitmodelle, wie das Recht auf Aufstockung der Arbeitszeit bis hin zur Vollzeit, befristete Teilzeit und lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle können Elemente sein die zum Abbau der Differenzen beitragen könnten.

Betriebliche Frauenförderung sei ein weiterer Bestandteil die Lücke zu verkleinern. Dazu sei es notwendig weibliche Führungskräfte zu entwickeln, Quotenregelung und Ziele auf allen Ebenen der Unternehmen einzuführen und zu leben.

Werden die Maßnahmen zügig umgesetzt und die individuellen Möglichkeiten von Frauen genutzt, könnte der Tag der Entgeltgleichheit bereits im nächsten Jahr in den November wandern, so das Resümee in der Erklärung der IG Metall Pforzheim.

Zur konkreten Unterstützung von Frauen bietet die IG Metall unter anderem Onlineseminare zu den Themen

So verhandeln Sie Ihr Entgelt am 02.11. von 16.30-17.30 Uhr
Worauf es beim Lebenslauf ankommt am 03.11. von 12-13 Uhr
Wissenswertes rund um Ihre Vergütung am 11.11. von 12-13 Uhr

an, und weist auf die Möglichkeit der Auskunftspflicht der Frauen über die Gehälter ihrer männlichen Kollegen in Betrieben über 200 Beschäftigten nach dem Entgelttransparenzgesetz hin.

PM/IGM

22.10.2021

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