Rubrikübersicht | Impressum | 25. April 2024


Leserbriefe

Bundesregierung verabschiedet neue Energieeinsparverordnung

Bild: Offenstehende Ladentüren wie hier im Herbst  in Pforzheim sollten eigentlich der Vergangenheit angehören? (Foto: PR)

Offenstehende Ladentüren wie hier im Herbst in Pforzheim sollten eigentlich der Vergangenheit angehören? (Foto: PR)

Die Bundesregierung hat vor kurzem in einer neuen Energiesparverordnung Sparmaßnahmen beschlossen.

Das müssen Sie zur neuen Energieeinsparverordnung wissen.

Deutschland soll Gas sparen. Dafür hat die Regierung zwei Verordnungen erlassen. Die erste ist seit dem 1. September in Kraft. Welche Maßnahmen erwarten uns und wie wird kontrolliert?

Die Gasversorgungslage ist angespannt. Deshalb soll Deutschland bis März ein Fünftel an Gas einsparen - verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre. So will die Bundesregierung verhindern, dass Gas rationiert werden muss.


Die neue Energieeinsparverordnung der Bundesregierung, die seit dem 1. September gilt, soll dazu beitragen, das Sparziel zu erreichen. Was man dazu für Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wissen muss, lesen Sie hier.

Was sieht die Energieeinsparverordnung für Privatpersonen vor?
Was ist für öffentliche Gebäude vorgesehen?
Was gilt für Einzelhandel und Unternehmen?
Beispiel: § 10
Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auf-
tritt, untersagt, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist.

Was sieht die Energieeinsparverordnung für Privatpersonen vor?

Private Schwimmbecken im Haus oder Gartenpools inklusive Aufstellbecken, die mit Gas oder Strom erwärmt werden, dürfen nicht mehr beheizt werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn warmes Wasser zu Therapiezwecken notwendig ist.

Mieterinnen und Mieter werden außerdem von der Pflicht entbunden, in ihren Wohnungen eine bestimmte Mindesttemperatur zu gewährleisten. Voraussetzung: Es darf kein Schaden an den Gebäuden entstehen oder die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner gefährdet werden. Einige Mietverträge enthalten deshalb üblicherweise entsprechende Bestimmungen zum Heizen. Im Zuge der Energieeinsparverordnung überlegen nun aber einige Vermieter, wie die Mainzer Wohnbau, selbst die Heizung runterzudrehen.
Ein Mann dreht in einer Wohnung am Thermostat einer Heizung. Die Wohnbau Mainz will die Temperaturen im Winter verringern, um Energie zu sparen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich)
Heizung wird heruntergedreht Energiekrise: Mainzer Wohnbau senkt Temperatur in Wohnungen

Ziel dieser Bestimmung ist es, Mieter zu motivieren, freiwillig die Heizung herunterzudrehen, um Energie zu sparen. "Durch die Absenkung der Temperatur in Innenräumen um ein Grad wird durchschnittlich eine Energieeinsparung von sechs Prozent erzielt", heißt es dazu von der Bundesregierung.
Gas, Strom, Sprit - Wie kann ich Energie sparen?
Quelle u.a. : https://www.swr.de/swraktuell/faq-energiesparverordnung-100.html

 

15.10.2022

· Grüne fordern:
· Staat fördert klimaschädliches Verhalten..
· Kritik am OB wegen offenbar mangelnder Schulsozialarbeit..
· Zum Tag gegen Lärm am 24. April 2024
· Wasser-Radtour mit WiP am Sonntag 28.04.2024 um 14 Uhr


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