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Leserbriefe

Betriebsrätepreis 2022

Bild: Nominiert für den Betriebsrätepreis 2022: CARIAD Gesamtbetriebsrat

Nominiert für den Betriebsrätepreis 2022: CARIAD Gesamtbetriebsrat


Nominiert für den Betriebsrätepreis 2022: CARIAD Gesamtbetriebsrat

 


Vereinbarung zum mobilen Arbeiten gilt auch für die
Beschäftigten in Mönsheim
Der Betriebsrätepreis 2022 wurde bereits in Bonn verliehen. Als eines von zwölf Projekten war der Gesamtbetriebsrat von CARIAD mit einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) »Mobiles Arbeiten im In- und Ausland«
nominiert, die das mobile Arbeiten unter anderem auch für die Beschäftigten am Standort Mönsheim regelt.
Aus 60 Projekten wurde das Projekt der Kolleginnen und Kollegen von CARIAD in die Gruppe der 12 Nominierten gewählt. CARIAD wurde in
Zeiten der Corona-Pandemie gegründet. Im Unternehmen arbeiteten also alle gezwungenermaßen vom ersten Tag an mobil. Für die Belegschaft von
CARIAD war Homeoffice etwas eingeübtes und Normalfall. Aber es gab keine Regelungen zum Mobilen Arbeiten. Vor allem nicht zum Mobilen
Arbeiten im Ausland.
„In der Pandemie haben unsere Kolleginnen und Kollegen sehr flexibel reagiert und im Homeoffice gearbeitet. Es wurde klar, dass sie sehr zufrieden sind, wenn es ihnen ermöglicht wird, ihre Arbeitszeiten den
persönlichen Bedürfnissen und den familiären Anforderungen anzupassen.
Und zwar auch wenn Kolleginnen und Kollegen im Ausland arbeiten wollen", berichtet Britta Berlet, Verhandlerin bei der Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) und Vorsitzende des Betriebsrats der Region Nord-Ost. „Es geht darum, dass die Beschäftigten bei uns die Verantwortung übernehmen. Wir schenken ihnen damit das Vertrauen, weil sie selbst am besten wissen, wann und wo sie erfolgreich arbeiten." Die Verhandlungen führte Britta Berlet gemeinsam mit Gerhard Retzer, Betriebsratsvorsitzender der Region Süd-Ost von CARIAD.
Was sieht die Gesamtbetriebsvereinbarung vor?
- Es gibt keine pauschale Begrenzung der Tage mobiler Arbeit im Inland.
- Mobile Arbeit im Ausland: Momentan gibt es Regelungen für sechs Länder à 20 Arbeitstage pro Land im Jahr.
- Max. Flexibilität bei der Einteilung der Arbeitszeit nach persönlichen Interessen
- Die Beschäftigten entscheiden, für welche Aufgabe welcher
Arbeitsort optimal ist.
- Einfache Dokumentation in der Abwesenheitserfassung
Die GBV ist iterativ ausgelegt. Nach 12 Monaten erfolgt eine Überprüfung der Regelungen und Gespräche der Betriebsparteien werden aufgenommen. Der Bedarf an weiteren Ländern wird im Austausch mit den Beschäftigten geprüft. Seit Inkrafttreten der GBV und insbesondere in den Sommermonaten haben sehr viele Kolleginnen und Kollegen mobil im Ausland gearbeitet
Zum Vorgehen berichtet Britta Berlet: „Zusammen mit den Beschäftigten und dem Unternehmen hat der Gesamtbetriebsrat die GBV „Mobiles Arbeiten im In- und Ausland" in mehreren Verhandlungs- und
Abstimmungsterminen erarbeitet. Gerade das Arbeiten im Ausland war Neuland für uns und hierfür haben wir die Teams-Community ‚mobile work from anywhere‘ in die Verhandlung mit einbezogen. So war der Verhandlungsprozess transparent und beteiligungsorientiert. Gemeinsam mit der Gruppe konnten wir eine gute Basis für die Verhandlungen schaffen."
Der Betriebsräte-Preis" ist eine Initiative der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb" aus dem Bund-Verlag Frankfurt. Er wird seit dem Jahr 2009
vergeben. Preiswürdig sind Mitbestimmungs-Initiativen, die beispielsweise zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen, zum Erhalt von Arbeitsplätzen
oder zur Bewältigung von Krisen im Betrieb führen oder geführt haben. Eine Experten-Jury, mit Vertretern aus Betriebsratspraxis, Gewerkschaften
und Wissenschaft, traf die Auswahl unter den über 60 eingereichten Projekten.
Mehr Informationen zum Betriebsräte-Preis 2022:
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~DBRP-2022-Preistraeger~.html
PM

21.11.2022

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