Rubrikübersicht | Impressum | 25. April 2024


Leserbriefe

Berufung in Assange-Verfahren zugelassen

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Der High Court of Justice im Vereinigten Königreich hat die Berufung der US-Regierung im Auslieferungsverfahren um Julian Assange zugelassen.



Diese richtet sich gegen die Entscheidung, Julian Assange nicht an die USA auszuliefern. Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert weiterhin, den Wikileaks-Gründer Assange sofort freizulassen und das Verfahren einzustellen.

Der Gerichtshof in London teilte die Entscheidung den beteiligten Parteien gestern (7. Juli) mit. Ein Termin für die Anhörung steht noch nicht fest. Die Berufung darf sich nur auf formale Gründe beziehen und nicht auf die Grundsätzlichkeit der Gerichtsentscheidung.

„Es ist keine Überraschung, dass der britische High Court die Berufung der US-Regierung zulässt", sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Julian Assange sollte sich aber gar nicht erst in dieser Lage befinden. In den USA würde er für seinen Beitrag zu Medienberichten von großem öffentlichen Interesse bestraft werden, was schwerwiegende Folgen für die Pressefreiheit auf der ganzen Welt hätte. Wir und 23 weitere Organisationen fordern, dass die Biden-Administration ihre Berufung fallen lässt und den Fall abschließt. Die britische Regierung sollte Assange umgehend freilassen."

Am 4. Januar hatte die britische Richterin Vanessa Baraitser die Auslieferung von Julian Assange an die USA wegen seines mentalen Gesundheitszustandes abgelehnt. RSF hat diese Entscheidung begrüßt, gleichzeitig aber auch kritisiert, dass das Gericht nicht klar die Pressefreiheit als Begründung gegen die Auslieferung genannt hat. In der Urteilsbegründung wies die Richterin die Argumente für eine Auslieferung Großteils nicht ab, was in Zukunft ähnliche Verfahren wahrscheinlich machen könnte.

In den USA steht Julian Assange eine Anklage in 18 Punkten bevor, 17 davon basieren auf dem Spionagegesetz, einer aus dem Computerbetrugs- und -missbrauchsgesetz. Er wäre der erste Medienschaffende, gegen den wegen des Spionagegesetzes ermittelt wird. Insgesamt drohen ihm bei einer Verurteilung 175 Jahre Gefängnis.

Großbritannien liegt in der Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 33, die USA auf Platz 44.

Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Großbritannien und den USA finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/grossbritannien bzw. unter www.reporter-ohne-grenzen.de/usa.

 

(Diese Meldung auf der Website: www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/berufung-in-assange-verfahren-zugelassenPM/rog)

09.07.2021

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