Leserbriefe
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Boch,
die Gemeinderatsfraktion B90/Die Grünen-WiP-Die Linke beantragen, das Wasserschutzgebiet „unteres Enztal" zu überarbeiten, das Pforzheim gemeinsam mit der
Gemeinde Niefern nutzt. Die Lage und Größe der Schutzzonen sollen überprüft und zusammen mit der Schutzgebietsverordnung von 1984 auf den aktuellen Stand gebracht
werden.
Zusammenfassung der Begründung:
Das Wasserschutzgebiet Unteres Enztal ist für Pforzheim und die Region von großer Bedeutung. Es liegen neue Erkenntnisse aus dem Autobahnbau und auch aus den Erhebungen zum Masterplan Wasserversorgung des Landes Baden-Württemberg vor. Diese weisen darauf hin, dass das Wasserschutzgebiet unteres Enztal größer und verletzlicher ist
als bisher angenommen. Zudem ist wahrscheinlich ein bisher nicht untersuchter Zufluss von Enzwasser gegeben. Auch die Lage und Größe der Zonen II A und II B entsprechen nicht
den aktuellen Erkenntnissen.
Die Regelungen der Schutzgebietsverordnung sind nicht aktuell.
Das Wasserschutzgebiet entspricht in erheblichem Ausmaß nicht der Richtlinie Trinkwasserschutzgebiete W 101 des DVGW. (Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches
e.V.). Gemäß §51 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes besteht eine Verpflichtung, die Abgrenzung der Schutzzonen und die Schutzgebietsverordnung zu überarbeiten.
Zudem haben die Erhebungen zum Masterplan Wasserversorgung BW ergeben, dass die Erkenntnisse und die Datenlage bezüglich des Wasserschutzgebietes nicht ausreichend ist.
Damit ist der gesetzlich vorgesehene Schutz des Trinkwasservorkommens nicht gegeben.
Zudem besteht keine Rechtssicherheit.
Ausführliche Begründung:
Das Wasserschutzgebiet Unteres Enztal ist das wichtigste Vorkommen von Trinkwasser in Pforzheim, das einzige Trinkwasserschutzgebiet von Niefern und wegen seiner Ergiebigkeit auch für weitere mit Pforzheim verbundene Enzkreisgemeinden von Bedeutung.
Das Wasserhaushaltsgesetz §51 Abs. 2 besagt: "Trinkwasserschutzgebiete sollen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen
Schutzbestimmungen unterteilt werden."
Als allgemein anerkannte Regel der Technik zur Abgrenzung von Schutzgebieten ist die Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete W 101 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) anzusehen. Die vorhandene Ausweisung der Schutzzonen im WSG Unteres Enztal wie auch die Schutzgebietsverordnung entsprechen nicht mehr der aktuellen
Richtlinie und müssen deshalb entsprechend dem Wasserrecht überarbeitet werden.
Die entscheidende Größe zur Beurteilung, wie gut geschützt oder wie verletzlich ein Trinkwasservorkommen ist, ist die Fließzeit, bis eine Verunreinigung in den Brunnen gelangt.
Die Schutzzonen sind so anzuordnen, dass Bereiche nahe an den Brunnen wegen des kürzeren Fließweg zum Brunnen strenger geschützt werden als weiter entfernte Bereiche.
Die Zone II ist das Gebiet, von dessen Rand das Wasser 50 Tage benötigt, um bis zum Brunnen zu gelangen. Sie ist streng zu schützen, hier sollten weder Straßen noch Häuser
gebaut werden, sondern es sollte sich um Wald oder Wiesen handeln. Meist wird sie nicht unterteilt. Wenn man sie unterteilt, wäre zu erwarten, dass die Zone II A näher am Brunnen liegt und die Zone II B weiter weg ist. Für die Zone II A gelten strengere Schutzregelungen als für die Zone II B.
In dem Wasserschutzgebiet Unteres Enztal ist es umgekehrt ausgewiesen. Die Brunnen liegen direkt in der Zone II B, was jeder Logik widerspricht und auch dem Reglement für die
Schutzzonenausweisung.
Die Schutzgebietsverordnung verbietet insbesondere in der Zone II B verschiedene das Trinkwasser gefährdende Aktivitäten nicht, die gemäß Richtlinie in einer Zone II verboten sein müssen. Diesbezüglich ist die Verordnung nicht aktuell. Denn festzuhalten ist, dass es sich auch bei einer Zone II B um die Zone II handelt.
Im Zusammenhang mit dem Autobahnbau wurden nach Mitteilung der Umweltämter von Enzkreis und Stadt Pforzheim Erkenntnisse gewonnen, die besagen, dass Verunreinigungen
in der Zone II B viel schneller als bisher angenommen zu den Brunnen gelangen. Das deutet auf eine Fehlausweisung der Zone II B hin. Denn sie ist deutlich vulnerabler als bisher
angenommen, stellenweise womöglich vulnerabler als die Zone II A.
Die Zone III soll das gesamte Einzugsgebiet umfassen.
Der vorgelegte Masterplan Wasserversorgung des Landes BW hat für Pforzheim ergeben, dass für das Wasserschutzgebiet Unteres Enztal nur ungenügende Daten vorliegen. Auf
Grund der Größe des Gebiets ist es unplausibel, dass die bisher entnommene Wassermenge überhaupt möglich war und nicht bereits zu Problemen geführt hat. Das Einzugsgebiet ist demnach wahrscheinlich größer als gedacht. Das bedeutet, dass Flächen aufgenommen werden müssen, die bisher nicht Teil des Wasserschutzgebietes sind.
Auf Grund des Klimawandels ist bis 2040 ein Rückgang der Grundwasserneubildung um 25% prognostiziert. Versorgungsprobleme werden vorhergesagt. Umso wichtiger ist der vollständige Schutz des Wasservorkommens. Dass so viel Wasser gefördert werden konnte, wird zum Teil damit erklärt, dass Flusswasser mit angezogen wurde, was bisher nicht in der Schutzgebietsverordnung enthalten ist, jedoch gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung zu untersuchen und einzubeziehen ist.
Die Fehlausweisung führt zu Gefährdungen des durch das zu geringe Schutzniveau in den falsch ausgewiesenen Zonen. Das Wasserschutzgebiet wird durch die Planung eines Gewerbegebietes der Gemeinde Niefern in der inneren Schutzzone II bedroht.
Mit freundlichen Grüßen
Sunita Vimal (B90/Die Grünen)
Felix Herkens (B90/Die Grünen)
Marvin Weiß (DIE LINKE)
Christof Weisenbacher (Wir-in-Pforzheim)
PM
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