Demokratie und Aktion
Timo Fuhrmann-Piontek vor der Regenboggenflagge (Foto: ron9
Rund 50 Menschen hatten sich vor dem CCP bei heissen Temperaturen versammelt, um einen Tag vor dem CSD-Day an die queeren Opfer des NS-Regimes zu erinnern.
Anfangs sprach Timo Fuhrmann-Piontek, der in seiner Rede auch an die queeren Opfer der Nazis erinnerte. Weiter ging es mit Dekanin Christiane Quincke, die an ein Zitat des von den Nazis ermordeten Widerstandskämpfers Dr. Dietrich Boenhoeffer erinnerte, (verkürzt) "als sie mich holten, war keiner mehr da!.Danach gab es eine Gedenkminute für die in der NS-Zeit ermordeten queeren Menschen, die gezwungen waren, den rosa Winkel zu tragen. Und in der Erinnerungskultur der Nachkriegseit lange Zeit so gut wie nicht vorkamen. . Dann sprach Ex-Pfarrerin Ruth Nakatenus über die Leiden queerer Frauen auch in der NS-Zeit, auch in Pforzheim gab es Verfolgungen queerer Menschen, so z.B. Kurt Weber, in der Nazizeit im KZ eingesperrt, hatte er auch nach 1945 unter der restaurativen Politik zu leiden. Für Kurt Weber wurde nun 202o in der Bleichstrasse ein Stolperstein gesetzt . Kurt Weber geb. 9. November 1916 in Pforzheim. Er war katholisch getauft. Am 10. Januar 1939 wurde von einem Gericht in Pforzheim wegen „Sittlichkeitsverbrechen" nach § 175 zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt, abzüglich der 6 Monate Untersuchungshaft. Zunächst war er in Bruchsal im Gefängnis. Am 27. Oktober 1939 wurde er zur Schwerstarbeit in das Strafgefangenenlager Rodgau, Lager I/Dieburg, eingewiesen. Kurze Zeit ist er auch im Lager Rodgau II. Von dort kam er am 30. April 1942 wieder zurück nach Dieburg. Am 10. Juli 1943 hatte er seine Strafe voll verbüßt, wurde aber nicht frei gelassen, sondern mit dem Kartei-Vermerk „Abgang" am 16. Juli 1943 der Polizei übergeben. Am 22. September 1943 transportierte ihn die Polizei ins KZ Natzweiler im Elsaß, wo er die Häftlingsnummer 5112 erhielt und in die Gruppe der §175-Häftlinge eingestuft wurde. Für einige Zeit war er im KZ Dachau unter der Häftlingsnummer 65.165, kam aber wieder nach Natzweiler zurück. Zuletzt war er wieder in Dachau, wo er am 29. April 1945 von den alliierten Truppen befreit wurde. Kurt Weber verstarb 1973 im Alter von 56 Jahren in Eschbach Kreis Ravensburg.Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1871 (Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund) bis zum 10. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe und ermöglichte somit die Verfolgung Homosexueller. Bis 1935 verbot er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren" (von 1935 bis 1969 war dies nach § 175b strafbar). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175 dadurch, dass der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen" Handlungen ausgeweitet wurde. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle" zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.
Queere Menschen wurden jedoch bis in die Neuzeit weiter verfolgt und diskriminiert, bis endlich der diskrimimnierende § 175 im STGB abgeschafft wurde. Eine Rednerin von der Initiative Zusammenhalten Pforzheim kritisierte auch die Gegendemo rechtsextremer Elemente des DST am CSD-Day, warb für bürgerliche Solidarität. Auffällig war die völlige Abwesenheit von Funktionsträgern z.B. aus dem Gemeinderat.
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