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Ein Pforzheimer mit ungarischer Abstammung soll im Jahr 2012 im Benckiserpark den sogenannten
"Deutschen Gruß" auch als "Hitlergruß" bekannt, vor Zeugen, darunter einer jungen Polizeibeamtin gemacht haben. Richter Möllinger versuchte, in seiner Verhandlung am 7. Januar 2013, Licht ins Dunkle zu bringen. Der Beschuldigte, ein Aushilfselektriker mit insgesamt elf Vorstrafen, erklärte zum Vorwurf der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen, "er habe nur zwei männliche Bekannte dort im Park mit der Handbewegung begrüssen wollen." Auch die beiden Zeugen hatten keinen solchen verbotenen Gruß gesehen, was die Sache zweifelhaft aussehn ließ. Die anwesende Polizeibeamtin wiederholte zwar den "Gruss" im Gerichtssal, ihr Kollege und Ausbilder hatte den "Gruß" damals aber nicht selbst sehen können.
Der Staatsanwalt forderte dann die Einstellung des Verfahrens, Richter Möllinger schloß sich in seinem Urteil dem Antrag an. Für ihn sei der Angeklagte auch kein typischer Parteigänger, z.B. der NPD, schon wegen seiner langen Haare; auch die Zeugen mit teilweise Pferdeschwanzfrisur seien nicht typisch für die Naziszene. Auch wurde auch vom Anwalt Cornelius Schaffrath kritisiert, "dass die Polizei keine Zeugen zur Vernehmung vorgeladen habe.
Kommentar:
Es sah zwar etwas merkwürdig aus, dass der Beschuldigte ein Hemd trug, mit einem Pistolenemblem am Kragen , auch schimmerte irgendwie ein "schwarzweißrotes Band" darunter durch, was aber nicht für eine Zuodnung zur Naziszene ausreicht. Der Freispruch ist deshalb auch "in dubios pro reo" wohl ergangen.
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