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Flugzeuglärm nervt Anwohner von Pforzheim

Bild: Systembild: Kleinflugzeug am Himmel..

Systembild: Kleinflugzeug am Himmel..

Von 22.00 Uhr am 21.02. 21 bis rund 2.00 Uhr am darauf folgenden Tag wurden nicht nur die Bewohner der Innenstadt von Pforzheim durch den Lärm eines ständig hin und her fliegenden Kleinflugzeugs genervt.

 


Später stelle sich heraus, Auftraggeber waren die Stadtwerke Pforzheim, Grund war die Ortung von Lecks im Leitungsnetz durch eine Wärmebildkamera. Die ganze Aktion war zuvor nicht bekannt gemact worden, es gab auch Anrufe u.a. bei der Polizei. wir fragten eshalb mal bei der Flugsicherung Karlsruhe nach, der zuständige Mitarbeiter , Herr Pfetzing stand und Rede und Antwort:

Herr Pfetzing, war der Flugsicherung hier dieser Vorfall zuvor bekannt: Nein, das ergibt sich aber aus der Tatsache, dass das hier wohl im unkontrolliertem Luftraum passiert ist. Jeder Pilot kann mit seinem Flugschein auch solche Aufträge durchführen ohne vorige Anmeldung bei uns.
Frage: was kann man als lärmgeplagter BürgerIn da eigentlich machen?
"Es gibt immer die Möglichkeit, solchen Lärm bei der Polizei anzuzeigen, die müssen dann der Sache nachgehen, jeder Flug hinterlässt ja auch Spuren, da kann man die Maschine dann feststellen.


Das LuftVG enthält übrigens des weiteren Grundsätze für den lärmarmen Betrieb von Luftfahrzeugen, insbesondere Paragraf 29b fordert, dass „beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken [sind] wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen". Wenn gegen diesen Grundsatz verstoßen wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) geahndet werden kann

In Paragraf 29b LuftVG wird weiter ausgeführt, dass auf „die Nachtruhe der Bevölkerung [...] in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen" ist und die „Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation [...] auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken" haben. Eine Konkretisierung dieser Schutzziele findet sich jedoch weder im Gesetz noch im untergesetzlichen Regelwerk-

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/fluglaerm#ansprechpartner-bei-larmproblemen-

 

Wir danken für das Interview.
--

Auf Rückfrage teilte uns die Pressetelle der Stadtwerke Pforzheim inzwische mit, " man habe die Information über den Flugauftrag an die grösste Lokalzeitung (PZ) gegeben, das sei dort dann wohl "untergegangen", die Frage bleibt offen, ob aus Versehen oder ggf. andere Gründe dafür vorlagen?

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