Foto: Radikale Abtreibungsgegner stehen seit Jahren gegenüber der Geschäftsstelle auch von Pro familia Pforzheim (*09-2024/ron)
Es geht voran!
52 Wochen sind beide Organisationen für das Leben da - das Leben von Kindern und Eltern!
Mit seelischen, sozialen und existenziellen Unterstützungen beraten beide Stellen Frauen und Familien zur Zukunftssicherung ihrer Kinder in der Schwangerenberatung!
Pforzheim liegt mit seiner Geburtenrate im Baden-Württemberg-Ranking mit ganz vorne (Platz 5).
Für die Fachkräfte beider Beratungsstellen gibt es viel zu tun - engagiert setzen sich beide Stellen dafür ein, dass Kinder und Familien mit guten Zukunftschancen für Pforzheim starten können.
Und neben dieser hohen Geburtenrate gibt es zudem einen kleineren Teil an Beratungen für schwangere Frauen und Familien, die sich in persönlich schwierigen Lebenssituationen befinden und die möglichen Hilfestellungen für sich prüfen müssen, um eine Entscheidung zu treffen. Ergebnisoffene Beratungen verlangt die Gesetzgebung von den Fachkräften. Die letztliche Entscheidung treffen Frauen und Familien.
Seit 2018 platziert sich eine sog. Mahnwachen-Gruppierung vor der Beratungsstelle von pro familia und will mit dieser Aktion ihre Missbilligung der deutschen Gesetzgebung zum Ausdruck bringen. Die Beratungsstelle wird dafür als Symbolträger gesehen. Hier greift das Recht auf freie Meinungsäußerung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein - und schwangere Frauen haben hier daher einen sehr schweren Weg zu gehen, wenn sie persönlich in die Beratung kommen wollen.
Ab dem 25.09.2024 bezieht die Mahnwachen-Gruppierung erneut Stellung - bis zum 3. 11.2024.
Erneut müssen also Beratungen umorganisiert werden, um die Frauen und Familien für das Recht auf Beratung zu schützen! Beide Stellen wirken in diesem Sinne zusammen.
Eine aktuell gute Nachricht für unsere Beratungsstellen: Im Rahmen der sog. "Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen" gibt es einen Fortschritt auf der rechtlichen Ebene. Am 5. Juli wurde im Bundestag eine rechtliche Erweiterung verabschiedet, die Schwangere vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Krankenhäusern künftig wirksamer vor Belästigung schützen soll - mit einem Abstand von 100 m.
Die Rechtswirksamkeit kann erst nach der nächsten Bundesratssitzung erfolgen - diese steht nun an und anschließend muss die ergänzte Rechtslage im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden:
Edith Münch und Thomas Lutz dazu: Es geht voran!
26.09.2024
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