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(19.02.2009 - 18:14)

Presseerklärung IGM Pforzheim: 18.02.2009
Wisi Communication GmbH &Co KG />
Auf
der heutigen Betriebsversammlung wurden die Beschäftigten der WISI Communications GmbH & Co KG von seitens der Geschäftsführung und des Betriebsrates über die schon seit November letzten Jahres geplanten Personalabbaumaßnahmen informiert.
Geplant ist laut Aussagen des Betriebsratsvorsitzenden Joachim Bodamer ein Arbeitsplatzabbau von 124 Jobs. In der Konsequenz würden aber lediglich 74 Beschäftigte bei Wisi ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Differenz erklärt sich laut Joachim Bodamer dadurch, dass Rund 50 Arbeitsverhältnisse aufgrund auslaufender Befristungen, Altersteilzeitverträgen und zeitnaher Inanspruchnahme von Altersruhegeld enden werden. Für die 74 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wisi, die Aufgrund der strukturellen Veränderungen und der erheblichen Auftragsrückgänge ihren Job verlieren sollen, wurde nach Auskunft des Betriebsrates und Karl-Heinz Kortus von der IG-Metall ein Interessenausgleich und Sozialplan mit den Verantwortlichen der Firma Wisi vereinbart. Kernstück dieser Vereinbarung ist eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft als Alternative für eine ansonsten unumgängliche betriebsbedingte Kündigung. Betriebsrat und IG-Metall konnten letztendlich die Geschäftsleitung von Wisi davon überzeugen, dass Anbetrachts der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt die zusätzliche Finanzierung der BQG im Rahmen des Interessenausgleichs- und Sozialplans eine zwingende Notwendigkeit ist. Damit wird den 74 Wisi-Beschäftigten zunächst die Möglichkeit geboten sich 12 Monate in der“ BQG aktiv GmbH“ aus Karlsruhe für den Arbeitsmarkt fitt zu machen. Neben einem beruflichen Profiling wird den Betroffenen die Möglichkeit zur beruflichen Weiterqualifizierung gegeben. Dafür sei, laut Bodamer, eine ausreichende finanzielle Ausstattung zur Verfügung gestellt worden. Ein weiterer Vorteil der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für die Betroffenen liegt darin, dass sie während der 12 Monate Laufzeit Praktika und Probearbeitsverhältnisse bei potentiellen zukünftigen Arbeitgebern eingehen können, ohne dass eine Rückkehr in die BQG zu Sperrfristen analog des Bezugs von Arbeitslosengeld führen würden. Martin Kolb vom Betriebsrat der Wisi Communications weist darauf hin, dass selbst dann, wenn eine Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis während der 12 Monate der BQG nicht erfolgen würde, die faktische Arbeitslosigkeit erst im April 2010 eintreten wird. Zu diesem Zeitpunkt, so die Hoffnung von Kolb, sei eine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt und somit auch die Vermittlungschance der Betroffenen wahrscheinlicher als in 3 oder 6 Monaten. Joachim Bodamer, Betriebsratschef von Wisi weist weiter darauf hin, dass im Zuge der Gesamtvereinbarung verbindliche Absprachen getroffen worden seien, um auch im Betrieb verbleibende Arbeitnehmer mit Unterstützung der Agentur für Arbeit weiterzuqualifizieren. Dies ist nach Auffassung des gesamten Betriebsrates von Wisi ein Beitrag dafür um den zukünftigen strukturellen Anforderungen der Arbeitswelt gerechter zu werden und wird im Einzelfall für die Betroffenen zu einer höheren Arbeitsplatzsicherung führen.
Die Abfindungen im Rahmen des Sozialplanes liegen nach Auskunft des Betriebsrates und der IG-Metall deutlich über dem Rahmen der Regelabfindungen des Kündigungsschutz-gesetzes. Neben der unumgänglichen Formel für einen Sozialplan sind ein Sockelbetrag und zusätzliche Einmalbeträge für unterhaltspflichtige Kinder und das vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft vereinbart worden.




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